Grundbuch: Ab 1. Juli fallen beim Antrag auf die Eintragung von Eigentums- und Pfandrecht im Grundbuch für Immobilienkäufer keine Gebühren mehr an, wenn die Immobilie der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dient. Dies ist mit Hauptwohnsitzmeldung und einer Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden, nachzuweisen. Die Details dazu lesen Sie hier.
Für Neufahrzeuge ist ab Juli eine ganze Reihe von Assistenz- und Cybersecuritysystemen vorgeschrieben. Außerdem schreibtdie EU vor, dass die Autos bereits eine Schnittstelle für die alkoholempfindliche Wegfahrsperre beinhalten müssen. Den neuen Cybersecurity- und Sicherheitsvorgaben (Hacker!) der EU fallen übrigens einige Autos zum Opfer: So wird zum Beispiel die Volkswagen-Tochter Porsche den Geländewagen Macan mit Benzinmotor in der EU vorzeitig vom Markt nehmen. Hier geht es zu den Details.
Die Strompreisbremse wird ab Juli halbiert. Grundsätzlich werden bis Ende des Jahres die ersten 2900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt subventioniert, allerdings sinkt die Förderung jetzt von bis zu 30 auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt, geht von 40 auf 25 Cent zurück. Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden, abhängig vom Stromtarif. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird auch weiterhin direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.
Beim Handwerkerbonus startet am 15. Juli die Antragsphase. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge für Handwerkerarbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März durchgeführt wurden. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 50 und maximal 2000 Euro pro Haushalt und Jahr und gilt für den privaten Wohnbereich (z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.). Die Beantragung muss online erfolgen.
Das kostenlose Klimaticket für 18-Jährige gilt ab 1. Juli. Beantragt werden kann es schon seit 3. Juni, jetzt kann man damit losstarten. Alle Menschen, die seit dem 1. Jänner 2024 ihren 18. Geburtstag gefeiert haben und zum Zeitpunkt der Ticketausstellung in Österreich gemeldet sind, können sich das kostenlose KlimaTicket Österreich ausstellen lassen. Das Ticket gilt dann ein Jahr – der Start der Gültigkeit kann frei zwischen dem 18. und 21. Geburtstag gewählt werden.
Ein Masterstudium im Umfang von mindestens 120 ECTS-Punkten kann man ab Juli (wieder) auch ohne vorherigen akademischen Abschluss und ohne Matura absolvieren, dahinter steckt eine Änderung des Fachhochschulgesetzes. Profitieren sollen davon Berufserfahrene. Ohne Vorstudium und ohne Universitätsreife braucht es eine abgeschlossene berufliche Ausbildung und fünf Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung.
Tempo 30 in Ortsgebieten: Mit der Novelle zur Straßenverkehrsordnung wird es Gemeinden ab 1. Juli leichter gemacht, Tempo-30-Beschränkungen vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen einzuführen. Auch Radarkontrollen können die Gemeinden jetzt selbst durchführen, um die Durchsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung zu sichern. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Kurzzeitvermietung in Wien wird weiter eingeschränkt. Ab 1. Juli braucht man eine Ausnahmebewilligung, wenn man in Wien eine Wohnung länger als 90 Tage pro Jahr – über Plattformen wie Airbnb – an Touristen vermieten will. Wien folgt damit dem Beispiel anderer europäischer Städte wie Paris oder Barcelona, die bereits ähnliche Maßnahmen ergriffen haben. Eine weitere Neuerung in Wien betrifft Taxifahrten: Ab 1. Juli wird eine Feedback-Funktion in den Autos angeboten, mit der man Fahrerin bzw. Fahrer sowie Fahrzeug mit Sternen (1 bis 5) bewerten kann. Auch Informationen über die Fahrgastrechte müssen verpflichtend einsehbar sein - über Info-Karte sowie QR-Codes.