Es ist so weit: Mit 1. Juli werden eine Reihe von Sicherheitssystemen in Neuzulassungen vorgeschrieben. Dazu zählen: Notbremsassistent (soll Zusammenstöße vermeiden, indem er Hindernisse erkennt, und kann auch eine Notbremsung durchführen), Müdigkeitserkennung (überwacht mit Minikameras den Fahrer und dessen Aufmerksamkeit, kann den Fahrer warnen), Geschwindigkeitsassistent (meldet sich, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird), Spurhaltesystem (weist darauf hin, wenn die Spur verlassen wird) und der Rückfahrassistent (schlägt Alarm, wenn beim Zurücksetzen des Fahrzeuges andere Verkehrsteilnehmer auftauchen).
Allen gemein ist: Die Systeme piepsen, wenn man etwas falsch macht, und wie. Fährt man in einem neuen Auto, klingt das wie ein künstlicher Vogelschwarm auf Speed. Der Ärger ist groß, die Hersteller versuchen, die möglichst einfache Abschaltung der Pieptöne sicherzustellen. Bei einigen muss man in die Untiefen des Menüs, was enervierend ist, bei anderen reicht ein zentrales Kommando.
Mit Alkohol-Wegfahrsperre und Blackbox
Aber das ist noch lange nicht alles. Alle Neufahrzeuge müssen außerdem bereits eine Schnittstelle für die alkoholempfindliche Wegfahrsperre beinhalten. Später soll das Prüfgerät eingebaut werden, das den Promillewert im Atem feststellen kann. Liegt man über dem Grenzwert, lässt sich das Auto auch nicht mehr starten.
Immerhin piepst dann nichts mehr, salopp gesagt. Aber die Vorgaben der EU gehen diesmal viel tiefer, die Piepserei mag vielleicht einige stören. Die totale Überwachung der neuen Autos gilt aber für alle.
Es ist die berühmte Blackbox, die man aus Flugzeugen kennt, die jetzt auch ins Auto findet. Alle Daten zum Flugzeug werden permanent erfasst. Und jetzt wird die Blackbox auch in neu zugelassenen Fahrzeugen ab Juli verpflichtend. Platziert wird die Blackbox (offiziell genannt Event-Data-Recorder/EDR) beim Airbag-Steuergerät, weil hier alle Daten, die zum Auslösen eines Airbags bei einem Unfall entscheidend sind, zusammengeführt werden.
Welche Daten aufgezeichnet werden
Die permanent aufgenommen Daten werden nur im Falle eines Unfalls gespeichert, und zwar unmittelbar vor und nach einem Unfall. Und die Blackbox erzählt jedes Detail, das einen Unfall besser erklären oder überhaupt aufklären könnte. Diese gespeicherten Daten können im Falle eines Unfalls über eine Schnittstelle oder am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Richter oder Staatsanwalt können das etwa über Sachverständige beauftragen, auch Unfallbeteiligte dürfen das einfordern. Darüber müsse aber laut ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer der jeweilige Richter entscheiden.
Unfallrate sinkt nicht
Die Blackbox soll zur Objektivierung eines Vorfalls dienen. Hoffer: „Ja, es mag schon sein, dass mich die Daten belasten. Aber die Technik dient der Wahrheitsfindung, etwa bei unklaren Zeugenaussagen. Ich glaube nicht, dass das über die Vorgaben und Grenzen der Datenschutzgrundverordnung hinausgeht.“
Weniger Unfälle wird man mit der Blackbox aber nicht erreichen. Polizeiautos zum Beispiel seien schon vor Jahren mit Event-Data-Recordern ausgestattet worden. Die Unfallrate sei trotzdem nicht zurückgegangen. Es sei lediglich zu erwarten, dass die Unfallaufklärung objektiver stattfinde, so der Experte. „Es kann passieren, dass diese Daten zu meinem Nachteil ausgelegt werden. Wie weit kann ich gezwungen werden, Daten vorzulegen, die mich belasten?“, fragt Hoffer, um die Antwort gleich selbst zu geben: Es sei mit diesen Event-Data-Recordern offensichtlich, dass dies möglich sei.
Diese Autos fallen aus dem Programm
Den neuen Cybersecurity- und Sicherheitsvorgaben (Hacker!) der EU fallen übrigens eine Reihe von Autos zum Opfer: Die Volkswagen-Tochter Porsche wird den Geländewagen Macan mit Benzinmotor in der EU vorzeitig vom Markt nehmen, genauso schaut es beim 718er aus. Elektrifizierte Nachfolgemodelle stehen fest. Ebenso trifft es den legendären Fiat 500 (Verbrenner, auch hier wird es Nachfolger geben), oder den VW Up, Suzuki muss den Jimny absetzen.