Nachdem der Geschäftsführer der Skiliftgesellschaft Flattnitz, Peter Urabl, angekündigt hatte, dass man Insolvenz anmelden werde, ist es nun so weit: Am heutigen Montag kam die Bestätigung vom KSV 1870. Es wurde ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet. Dabei handelt es sich um ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Dazu wurde ein Sanierungsplan mit 20 Prozent eingebracht. Das bestätigt auch der AKV.

22 Gläubiger sowie ein Dienstnehmer sind von der Insolvenz betroffen. Die Passiva betragen 235.000 Euro, die Aktiva belaufen sich auf 184.000 Euro. Dadurch ergibt sich zunächst eine vermögensrechtliche Überschuldung von 51.000 Euro, aber: „Unter Hinzurechnung von Rückstellungen für einen Abbau von Liftanlagen, die mit 800.000 Euro geschätzt werden, ergibt sich eine Überschuldung von rund 850.000 Euro“, heißt es vom KSV 1870. Der Sanierungsplan sieht vor, dass 20 Prozent der Schulden innerhalb von zwei Jahren beglichen werden.

Die erforderlichen Mittel sollen einerseits aus dem Kreis der bisherigen öffentlichen „Unterstützer“ des Skigebiets (der Standortgemeinde Glödnitz und den umliegenden Gemeinden) sowie weiters der örtlichen „Interessenten“ und einem Investor aufgebracht werden.

Sommersaison konnte nicht gestartet werden

Vonseiten der Schuldnerin heißt es: „In der abgelaufenen Wintersaison 2023/24 haben neben der Gemeinde Glödnitz als Gesellschafterin auch noch weitere Gemeinden aus dem Bezirk St. Veit/Glan Geldmittel von insgesamt 100.000 Euro in die Gesellschaft eingebracht, die letztlich aber nicht ausgereicht haben, um die Saison kostendeckend zum Abschluss zu bringen.“ Die Planungsrechnung des zurückgetretenen Geschäftsführers (Adolf Isopp, Anm.) war negativ, es hätte wiederum einen sechsstelligen Betrag an Mittelzuführungen erfordert, sodass die Sommersaison nicht gestartet worden ist. Es konnte kurzfristig keine erforderliche Mittelbereitstellung für fällige Verbindlichkeiten erwirkt werden, wodurch keine ausreichende Liquidität vorhanden ist.

Zum Insolvenzverwalter wurde Max Verdino, Rechtsanwalt in St. Veit, bestellt. Die erste Gläubigerversammlung, Berichts- und Prüfungstagsatzung findet am 22. Oktober 2024 statt. Gläubigerforderungen können ab sofort bis zum 7. Oktober über den KSV 1870 unter insolvenz.klagenfurt@ksv.at sowie über den AKV unter klagenfurt@akveuropa.at eingereicht werden.

Ziel: Weiterbetrieb im kommenden Winter

„Der Skiliftbetrieb soll in der kommenden Wintersaison weiterlaufen“, sagte Urabl. Um dieses Ziel zu erreichen, habe man auch schon verschiedene Möglichkeiten im Kopf. So könnte man beispielsweise eine Pachtvariante konzipieren, im Rahmen derer der Betrieb vom Insolvenzverwalter gepachtet wird. Parallel dazu soll Auffangarbeit geleistet werden. Urabl kündigte auch baldig stattfindende Gespräche mit einem Investor an, durch die eine neue Variante des Skiliftbetriebs gewährleistet werden könnte. „Denn momentan trägt das Risiko nur die öffentliche Hand“, betont der Rechtsanwalt.

Von einer Aufrechterhaltung des Skigebiets nicht viel hält dagegen Grundbesitzer Alexander Dreßler. Er glaubt nicht daran, dass das angekündigte Sanierungsverfahren einen Rettungsanker bieten wird. „Das geschieht ja nicht von heute auf morgen, sondern ist ein Prozess, der seit Generationen läuft.“ Bereits in den 1980er-Jahren habe sein Vater auf die wirtschaftlichen Missstände auf der Flattnitz hingewiesen. Von laufenden Gesprächen mit Investoren habe er auch nichts mitbekommen, ihn habe diesbezüglich niemand kontaktiert. Nichtsdestotrotz werde sich Dreßler „seriöse Vorschläge“, wie die Flattnitz wirtschaftlich sinnvoll weiterbetrieben werden könnte, anhören.

Durch die Insolvenz haben die Grundbesitzer die Sorge, auf den Kosten der Rückbaumaßnahmen für den Sessellift sitzen zu bleiben. Auch bei der ausstehenden Pacht – die Gemeinde schuldet den Grundbesitzern rund 6000 Euro – befürchte man, „durch die Finger zu schauen“. Die Konzession für den Sessellift läuft ohnehin Ende 2026 ab.