Aktuell gibt es den Fall einer Österreicherin, der während ihres Urlaubs in Griechenland ein Herzkatheder gesetzt werden musste. Nach erfolgreicher OP wurde ihr zwar der Heimtransport mit medizinischer Betreuung durch den Reiseversicherer organisiert, aber weder so schnell, wie von ihr erhofft, noch mittels Ambulanzjet. Nach welchen Kriterien wird hier entschieden?
Wir haben bei der Europäischen Reiseversicherung, einem der großen Anbieter in diesem Segment, nachgefragt. Christian Wildfeuer vom Vorstand der Europäischen Reiseversicherung sagt zum Thema Heimtransport: „Zuerst geht es um die Frage, wie die aktuelle Behandlung des Patienten vor Ort ist. Entspricht sie unserem Standard oder nicht? Und wie ist der Zustand des Patienten? Sowohl für Ambulanzjets als auch für Linienflüge, bei denen ein paar Sitzreihen für den Krankentransport umgebaut werden, gibt es Kriterien der Flugtauglichkeit, die ein Patient erfüllen muss.“
Ärzte entscheiden im Individualfall
Darüber korrespondiere das Ärzteteam des Versicherers mit den Ärzten, die vor Ort den Patienten betreuen und trifft die Entscheidung, ob ein Nottransport nötig und möglich ist. Auf den Spezialfall bei seiner Versicherung angesprochen, dass hier der Rücktransport auch ohne medizinische Notwendigkeit nach mindestens dreitägigem Krankenhausaufenthalt organisiert und bezahlt wird, sagt Wildfeuer: „Ja, aber nicht im Ambulanzjet.“
Zudem benötige man für das Prozedere in jedem Fall eine gewisse Zeit. „Meist wird zunächst einmal ein Mediziner von uns in ein Flugzeug zum Patienten gesetzt und das weiter Vorgehen abgestimmt.“ Hinsichtlich Ambulanzjets habe man ein eigenes Netzwerk aufgebaut, um möglichst viele Anbieter ansprechen zu können und abzuklären, welche Kapazitäten es gibt. „Wenn auf der nächsten Insel bereits ein Ambulanzjet steht, nehmen wir natürlich diesen.“ Auf der anderen Seite werde mit den Fluglinien, mit denen der Unternehmer regelmäßig zusammenarbeitet, abgeklärt, wieweit in einem der Flugzeuge der Umbau zu einem kleinen Krankenzimmer möglich ist.
Der Irrtum
VKI-Versicherungsexpertin Gabi Kreindl sagt, zu dem Thema befragt: „Wenn es um den Heimtransport im Krankheitsfall geht, ist in keinem Fall automatisch ein Ambulanzjet gemeint. Es ist auch ein Irrglaube, dass man dann immer gleich gratis heimgeflogen wird. Relevant ist dabei immer, ob die medizinische Versorgung vor Ort sehr schlecht ist bzw. wieweit sie unseren Standards entspricht.“ Und ohne den Passus im Versicherungsvertrag, dass man im Krankheitsfall auch auf eigenen Wunsch hin (unter bestimmten Bedingungen) gratis einen Heimflug bekommt, könne es durchaus vorkommen, dass man eventuell noch eine Woche (medizinisch gut versorgt) am Urlaubsort verbringen muss, bis man ohnehin fit genug ist, um den Linienflug nach Hause zu nehmen. Für den Aufenthalt zahlt ja ohnehin der Versicherer. Was das nun für Fälle etwa eines unkomplizierten Arm- oder Beinbruchs bedeutet, auf den hin man einen Gips bekommt? Wildfeuer sagt dazu: „Wenn die abschließende Behandlung vor Ort vorgenommen werden kann, also geschient oder gegipst wird, stimmen wir uns mit dem Kunden ab und werden – wenn er den Urlaub abbrechen möchte – einen Rückflug organisieren. Aber auch hier gebe es meist eine Zuwartefrist, bis jemand flugtauglich ist.