„Wir bemerken, dass so viele Menschen wie noch nie zuvor Sorgen haben, ihre Wohnkosten zu bewältigen. Vor allem die hohen Heizkosten und Heizkosten Nachzahlungen stellen viele Haushalte vor enorme Probleme“, berichtet die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ). Aus diesem Grund hat sie am Donnerstag zum Pressegespräch geladen, um auf das Service der Wohnungsinformationsstelle (WOIST) der Stadt Graz hinzuweisen. Hier hat man Anfang 2024 aufgrund der hohen Strom- und Heizkosten das Angebot für kostenlose Energieberatung ausgebaut.

Barbara Horst und Juliane Tartler stehen in der Energieberatung mit ihrem Fachwissen zur Verfügung. Geboten wird unkomplizierte und kostenlose Hilfe bei Strom und Heizkostenabrechnungen sowie Beratung zu energiesparendem Verhalten und Geräten. Rund 500 Energieberatungen werden im Jahr durchgeführt – Tendenz steigend. Dazu kommen noch zahlreiche Kurztelefonate.

Bis zu 80 Prozent der Energiekosten

Die Heizkosten machen je nach Wohnung zwischen 60 und 80 Prozent der Energiekosten aus – viele der bei den Beratungen vorgelegten Heizkostenabrechnungen seien formal in Ordnung, stellen viele Grazerinnen und Grazer aber aufgrund des derzeit hohen Energiepreisniveaus vor finanzielle Herausforderungen.

Was die Expertinnen immer wieder feststellen: Auch bei neueren Gebäuden sind die Anlagenwirkungsgrade sehr schlecht, die Verluste im Haus also sehr hoch. Statt der angestrebten 80 liegt er oft bei nur 50 Prozent oder sogar darunter – ganz besonders bei Objekten mit zentraler Warmwasserbereitung. Hier wären eine gesetzliche Mindestanforderung des Anlagenwirkungsgrades und eine Verpflichtung zur periodischen Ausweisung des Wirkungsgrades wünschenswert, meint man bei der Beratungsstelle.

„Beispielsweise haben wir in solchen Wohnobjekten in normal beheizten Wohnungen jährliche Heizkosten von 5.900 Euro für eine 60m² bzw. 6.970 Euro für eine 80m² Wohnung. In beiden Fällen bemühen wir uns aktuell um eine Lösung“, schildern Barbara Horst und Juliane Tartler.

Schlechte „Direktverrechner“ als Problem

Ein weiteres Problem seien externe Abrechnungsfirmen, sogenannte Direktverrechner. Oft gebe es Fehler in Abrechnungen – nach Aufklärung können die Expertinnen den Menschen immer wieder zu Rückverrechnungen von oft namhaften Beträgen verhelfen. Hier brauche es eine gesetzliche Mindest-Qualitätssicherung der Abrechnungsfirmen, meinen die Expertinnen.

In einem Fall sei etwa die Stromrechnung eines Betriebes als „Pumpenstrom“ mit der Heizkostenabrechnung mit abgerechnet worden. Letztendlich konnte mithilfe eines Schlichtungsstellenantrages die Korrektur der Abrechnung durchgesetzt werden – einem jungen Pärchen werden nun 750 Euro, im gesamten Haus 5.420 Euro rückerstattet.

Worauf man achten sollte

Worauf muss man also achten? Bei der eigenen Heizkostenabrechnung kann man überprüfen, ob die Kosten „im Rahmen“ sind. Neuere oder bereits sanierte Gebäude sollten mit Heizkosten von 50 Cent bis 1,50 Euro/m² und Monat auskommen, bei älteren Objekten sollten es maximal 2,50 Euro/m² sein. Erfolgt die Warmwasserbereitung mit der Heizung, kommen pro Person 150 bis 200 Euro pro Jahr dazu. Liegt man über diesen Werten, ist es sinnvoll, seine Gewohnheiten zu überprüfen bzw. die Abrechnung einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Ein erster Schritt besteht dann darin, Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu nehmen.

Gibt es dann noch offene Fragen, kann man sich an die Wohnungsinformationsstelle wenden: graz.at/woist bzw. 0316 / 872-DW 5454 oder 5448

Heizkostenzuschuss des Landes: Ab Montag

Ab Montag, dem 7. Oktober 2024, kann der Heizkostenzuschuss des Landes in allen steirischen Gemeindeämtern beantragt werden. Mit Ausnahme von Graz ist erstmals auch ein Online-Antrag möglich.