Ab Montag, 7. Oktober, können einkommensschwache Haushalte in der Steiermark wieder den Heizkostenzuschuss des Landes beantragen. Dieser wurde ja im Vorjahr auf 340 Euro erhöht, am Donnerstag hat die Landesregierung denselben Betrag für die aktuelle Heizsaison beschlossen. Beantragen kann man den Zuschuss noch bis zum 28. Februar im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde oder online auf dem Sozialserver des Landes.

Angepasst wurden die Einkommensobergrenzen. Sie betragen für Ein-Personen-Haushalte 1572 Euro, für Haushaltsgemeinschaften 2358 Euro sowie 472 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind (für das Familienbeihilfe bezogen wird). Weitere Auskünfte erteilt die Hotline der Sozialservicestelle unter Tel. 0800 201010.

In der Heizperiode 2023/2024 wurden 18.865 Anträge auf Heizkostenzuschuss des Landes von der Sozialabteilung des Landes gemeinsam mit Städten und Gemeinden abgewickelt. Die Ausgaben beliefen sich auf 6,41 Millionen Euro.