Zwölf und 18 Jahre Haft – das Urteil für die beiden Männer, die in Liezen einen Brand gelegt und dabei acht Menschen in Lebensgefahr gebracht haben, ist rechtskräftig. Das wurde am Dienstag bei der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Graz entschieden.
Die zwei asylberechtigten Syrer (19 und 39) wollten mit dem Feuer, das sie im März in ihrem eigenen Geschäft gelegt haben, eine Versicherungssumme in der Höhe von 30.000 Euro lukrieren. Eine Großfamilie, die über dem Geschäft gewohnt hat, entkam nur knapp. Zuerst wollten die Bewohner – darunter eine Schwangere – sich in nasse Decken eingewickelt durchs Feuer kämpfen. Dann konnten sie aber die Wand zur Nachbarwohnung einschlagen und durch diese fliehen. „Wir dachten, wir würden sterben“, gaben sie an.
Mögliche Abschiebung nach Syrien
Im August wurden die Männer in erster Instanz wegen Brandstiftung und versuchten Mordes verurteilt, berufen hat nur der ältere. Schließlich hat auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt und für beide Angeklagten eine höhere Strafe gefordert. Beides wurde abgelehnt. Die vom Landesgericht Leoben verhängte Strafe sei „tat- und schuldangemessen gewesen“, begründet Monika Schwingenschuh vom OLG Graz. Jetzt gebe es für die Männer keine Möglichkeiten für Einsprüche mehr.
Was die rechtskräftige Verurteilung für die Männer außerdem bedeutet, ist eine mögliche Aberkennung ihrer Asylberechtigung. Ein Aberkennungsverfahren wird jetzt eingeleitet. Ob es zur tatsächlichen Abschiebung kommt, wird aber erst am Ende der Haft entschieden. Diese muss sowieso in Österreich abgesessen werden. „Die Schritte, die bis dahin möglich sind, werden gesetzt“, heißt es aus dem Innenministerium. „Endgeprüft“ wird nach Verbüßung der Strafe, weil etwa eine veränderte politische Lage im Herkunftsland die Abschiebung verhindern könnte.