Zwei asylberechtigte Syrer (19 und 39) sollen im März einen Großbrand in einem Mehrparteienhaus in Liezen gelegt haben. Acht Menschen gerieten dadurch in Lebensgefahr, so lautete der Vorwurf. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landesgericht Leoben ist das Urteil da: Beide Männer wurden sowohl der Brandstiftung als auch des versuchten Mordes schuldig gesprochen.

Der 19-Jährige erhielt zwölf Jahre Haft. Der 39-Jährige bekam 18 Jahre Freiheitsstrafe, er legt Berufung ein. Beim Jüngeren mildern einige Faktoren die Strafhöhe. Etwa sein Alter, die bisherige Unbescholtenheit und sein Geständnis.

Unterschiedliche Geschichten

Die beiden hätten mit der Brandstiftung ihres eigenen Geschäftes die Versicherungssumme in Höhe von 30.000 Euro lukrieren wollen, erklärt die Staatsanwaltschaft im Zuge des Verfahrens. Schon bei ihren Aussagen am ersten Verhandlungstag waren sich die Angeklagten uneinig, was passiert ist. Zuerst streiten beide die Tat ab. Dann gesteht der 19-Jährige. Auch am zweiten Tag hält er nochmal fest, einen Fehler gemacht zu haben, der ihm leidtue. Er wolle, dass auch sein Mitangeklagter das zugebe, denn schließlich habe dieser alles geplant. Das geschieht aber nicht. Der 39-Jährige plädiert auf unschuldig.

„Wir dachten, wir würden sterben“

Welches Leid die Männer den acht Bewohnern – einer Großfamilie – über dem Geschäft zugefügt hätten, wird durch verlesene Zeugenaussagen dargelegt. Die Tat sei an „Heimtücke und Gemeinheit“ aufgrund der Uhrzeit von ein Uhr nachts kaum zu überbieten, ist sich der Richter sicher. Die Eltern hätten geschlafen, als sie von Kindern und Schwiegerkindern geweckt wurden. Als sie die Tür geöffnet hätten, hätten ihnen schon „Flammen und schwarzer Rauch“ entgegengeschlagen.

Der Schwiegertochter sei es aufgrund einer Schwangerschaft schlecht gegangen, sie hätte Schmerzen gehabt und sei nicht so schnell wie die anderen gewesen. Die Familie habe überlegt, sich in nasse Decken eingewickelt durchs Feuer zu kämpfen. Schließlich versuchte sie aber, mit einem Hammer die dünne Wand zur Nachbarwohnung einzuschlagen. Dabei sei der Hammer kaputt geworden. Mit „bloßen Händen und Füßen“ kämpfte der Sohn sich weiter durch. Die Familie hätte gedacht, sie würde sterben. „Und wären die Wände aus Beton, dann wären wir auch gestorben.“ Die Mutter hätte seitdem Panikattacken, die ganze Familie sei verängstigt.

Wann kam der Diesel ins Gebäude?

Bei der neuerlichen Befragung der Angeklagten dreht sich vieles um einen 16-Liter-Kanister Diesel, der als Brandbeschleuniger benutzt worden sei. Der 39-Jährige, der das Fluchtauto gefahren habe, soll den Kanister etwa zwei Wochen lang im Fahrzeug gehabt haben.

Am Tag der Tat habe der Jüngere das Auto samt dem Kanister verlassen. „Und was haben Sie gedacht, was er mit 16 Litern Diesel in dem Haus macht?“, fragt der Richter. Er sei davon ausgegangen, der 19-Jährige habe ihn für sein neues Auto gebraucht, antwortet er. Diese Geschichte stimme nicht, widerspricht der 19-Jährige.

Angeklagter vertraut Polizei nicht

Der Richter will von dem 39-Jährigen wissen, warum er gewisse Informationen nicht schon früher erzählt hätte, etwa am ersten Verhandlungstag. „Ich habe nur die gestellten Fragen beantwortet, heute möchte ich mehr Details bekannt geben“, lautet die Antwort. Und im vorangehenden Ermittlungsverfahren hätte er deshalb manche Dinge verschwiegen, weil er nur diesem Gericht vertraue und nicht der Polizei.