Die FPÖ fordert von der ÖVP, eine am Mittwoch im Nationalrat beschlossene Dienstrechtsnovelle im Bundesrat zu kippen. Grund dafür ist ein Passus, den die Freiheitlichen als „Abschaffung der biologischen Geschlechter“ interpretieren. Die ÖVP gestand zwar einen „Fehler“ ein, eine Reparatur sei aber erst nach der Wahl im Nationalrat geplant. Das heißt, die Volkspartei beabsichtigt eine Zustimmung im Bundesrat am 3. Oktober.

Streitpunkt der umfassenden Novelle war eine redaktionelle Änderung im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Diese wurde von der FPÖ, aber auch von der grünen Abgeordneten Faika El-Nagashi als „Abkehr von einem biologischen Begriff“ von Mann und Frau interpretiert. Insgesamt wurden im Zuge der Dienstrechtsreform 15 Gesetze geändert, die allesamt den öffentlichen Dienst betreffen. Seit rund einem Jahr wurde die Novelle verhandelt, auf Seiten der ÖVP war die türkise Wiener Spitzenkandidatin und Gewerkschafterin Romana Deckenbacher eingebunden. Sie selbst sprach im Plenum die umstrittene Passage an, die ihre Fraktion zwar nicht unterstütze, doch für das „umfassende Paket“ seien Kompromisse nötig gewesen.

Druck von der FPÖ

Bereits am Donnerstagnachmittag war dieser Kompromiss der ÖVP dann allerdings doch so unangenehm, dass sie einen Rückzug ankündigte – jedoch eben erst nach der Wahl. Dies ließ wiederum die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch am Freitag ausrücken, die auf einer Pressekonferenz der ÖVP vorwarf, der Bevölkerung „ein X für ein U“ vorzumachen. „Wenn es der ÖVP wirklich ernst damit ist, dann muss sie die Dienstrechtsnovelle im Bundesrat blockieren.“ Das wird die Volkspartei – Stand Freitag – nicht tun. Wobei sogar die FPÖ selbst im Nationalrat die diversen Regelungen als „nicht ganz so schlecht“ bezeichnete.

In der Kritik des gesamten Gesetzespakets, das unter anderem Verbesserungen in Schulen, für die Justizwache und bei Richtern vorsieht, steht auch nur eine der insgesamt fünfzehn Anpassungen: Aus der Gleichbehandlung „von Männern und Frauen“ wurde mit Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ eine „aufgrund des Geschlechts“. So (oder so ähnlich) sind allerdings auch Gleichbehandlungsgesetze einiger Länder formuliert, darunter in Oberösterreich, wo ÖVP und FPÖ gemeinsam regieren.

Auch laut den Erläuterungen zum Gesetz bedeute die Novelle „keine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes“, sondern eine „Festschreibung und Verdeutlichung der aktuellen Rechtslage“. Hintergrund sind übergeordnete Rechtsnormen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention, die schon seit Ende der 90er-Jahre zu einer Judikatur geführt haben, die inter- und transgeschlechtliche Personen vor einer Schlechterstellung schützt. Der langjährigen Rechtsprechung sollte durch die redaktionelle Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes entsprochen werden.