Am Mittwoch ist mit Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ eine Dienstrechts-Novelle beschlossen worden. Sie bringt etliche Änderungen, darunter eine verpflichtende Management-Ausbildung für Führungskräfte im Bundesdienst, pragmatische Adaptierungen für den Schulbetrieb, eine bessere Bezahlung von Pflegepersonal in Haftanstalten – und eine redaktionelle Anpassung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes. Aus der Gleichbehandlung „von Männern und Frauen“ wurde eine „aufgrund des Geschlechts“.

Diese kleine Änderung führt im Wahlkampffinale nun zu einer kuriosen türkis-grünen Posse. Die Aufregung ausgelöst hatte ausgerechnet die grüne Abgeordnete Faika El-Nagashi durch ein Posting auf X knapp vor Mitternacht. Sie war der Abstimmung ferngeblieben, weil sie eine „Abkehr von einem biologischen Begriff“ hin zu einer „subjektiven und von außen nicht feststellbaren Selbstwahrnehmung“ sah.

El-Nagashi interpretiert dies aus der im Gesetz verwendeten Definition: „Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle.“ Dies sei die geschlechtliche Selbstbestimmung „durch die Hintertüre“, schrieb die Abgeordnete.

ÖVP zieht zurück

16 Stunden später teilte die ÖVP mit, dass sie den Beschluss rückgängig machen wolle. „Leider ist mit der Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes eine Bestimmung mitbeschlossen worden, die wir entschieden ablehnen“, ließ sich Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl zitieren. Bei der nächsten Sitzung werde dies repariert, kündigt die ÖVP an.

Ein Versehen kann es nicht gewesen sein, da FPÖ-Mandatar Markus Leinfellner in seiner Rede die umstrittene Passage kritisierte. „Damit haben wir endgültig die Geschlechter abgeschafft und die ÖVP ist erste Reihe fußfrei dabei“, sagte er. ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler schrieb zudem auf Instagram, dass sie „ohne Rücksicht auf Verluste“ für einen Abänderungsantrag gekämpft habe.

Keine rechtlichen Auswirkungen

Dass sich durch den Beschluss rechtlich etwas ändert, wird in den Erläuterungen zum Gesetz übrigens bestritten. Die Änderung diene der „Festschreibung und Verdeutlichung der aktuellen Rechtslage“. Verwiesen wird auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus 2018, in der erkannt wurde, dass sich das Geschlecht nicht mehr nur auf Mann und Frau beziehe.

Sandra Konstatzky von der Gleichbehandlungsanwaltschaft bestätigt, dass nicht-binäre und transgeschlechtliche Personen auch bisher vor Diskriminierung geschützt waren. „Dass Personen aufgrund ihrer Transgeschlechtlichkeit nicht diskriminiert werden dürfen, ist seit Ende der 90er-Jahre geltende Rechtslage.“