Die von der ÖVP forcierte Rückkehr des Bundestrojaners zur Überwachung von Messenger-Diensten hat in der Begutachtung eine erste kritische Stellungnahme erhalten – ausgerechnet vom Finanzministerium. Das Ressort von Magnus Brunner (ÖVP) vermisst Erläuterungen zu einer im Gesetzesentwurf verankerten finanziellen Haftungsübernahme des Bundes sowie eine Kostenschätzung.

In seiner Stellungnahme erinnert das Finanzministerium das Innenressort, eine Wirkungsorientierte Folgeabschätzung zu übermitteln. Die Vorlage sei „haushaltsrechtlich verpflichtend“, heißt es. Dabei handelt es sich um eine Analyse der Gesetzesvorhaben zu potenziellen Auswirkungen auf Budget, Wirtschaft, Soziales und so weiter.

Kostenaufstellung wird vermisst

In dem Schreiben des Finanzministers werden auch mehrere mögliche Kosten angeführt, die das Innenministerium nachliefern soll, bis hin zu Mehrkosten für das Bundesverwaltungsgericht, das den Einsatz der Überwachung prüfen und bewilligen soll.

Kritik kommt aber auch an einer Formulierung, die fast wortgleich aus der Strafprozessordnung übernommen wurde und eine Haftung für den Bund für „vermögensrechtliche Nachteile“ vorsieht, „die durch die Durchführung einer Überwachung von Nachrichten nach diesem Bundesgesetz entstanden sind“. Dazu seien „umfangreichere Erläuterungen wünschenswert“, schreibt das Finanzministerium. Der bloße Verweis auf die Strafprozessordnung „erscheint wenig zufriedenstellend“.

Entwurf für Juristen Kert und Bauer-Raschhofer zu unkonkret

Eine weitere Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf kommt vom Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht der WU Wien. Der Bedarf der Überwachung von Messengerdiensten wird darin „grundsätzlich“ anerkannt, allerdings rechtfertige ein solcher Bedarf allein nicht einen solchen Eingriff, heißt es in dem Schreiben von Robert Kert und Raphaela Bauer-Raschhofer. Die Juristen bemängeln, dass wesentliche Fragen, die für eine rechtliche Prüfung notwendig sind, unbeantwortet geblieben sind.

Die gesetzliche Bestimmung müsse genaue Vorgaben liefern, wie die Maßnahme durchgeführt wird, auf welche Art und Weise der Datenzugriff erfolgt und was mit den gesammelten Daten zu geschehen hat. Kert und Bauer-Raschhofer kritisieren auch, dass fünf Jahre nach der Aufhebung vom Verfassungsgerichtshof nichts geschehen sei, nun aber „anlassbezogen überstürzt eine gesetzliche Regelung geschaffen werden soll“.

Bereits Ende August hatten zwei Strafrechtler der Uni Wien ihre Stellungnahmen übermittelt, die positiv ausfielen und eine Ausweitung auf dieser Ermittlungsmaßnahme auch auf die Strafprozessordnung empfahlen. Die Begutachtungsfrist endet am 25. September.