In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden im Rahmen der Familienzusammenführung von Geflüchteten 4921 Einreisegestattungen ausgestellt. Das gibt das Innenministerium in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ an. Weitere 5167 Anträge waren mit Stichtag 30. April noch anhängig.

In den Jahren davor, auch das geht aus der Anfrage hervor, wurden 4181 (2022) sowie im Vorjahr 9180 Einreisegenehmigungen erteilt. Derzeit werden Hunderte Anträge, die rund 1000 Personen betreffen, noch einmal geprüft, da bei Prüfungen von authentischen Dokumenten aus Syrien falsche Angaben gefunden worden waren. Dutzende erfolgte Einreisegestattungen wurden deshalb auch sistiert.

Keine Daten für die Steiermark

Mehr als 90 Prozent des Familiennachzugs betrifft Syrer (4531 bis April). Afghanen stehen in der Auflistung des Innenministeriums zwar auf Platz zwei, aber mit lediglich 133 Gewährungen. Auf andere Länder verteilen sich nur einzelne Personen. Fast zwei Drittel der knapp 5000, die bis April eine Zusage erhalten haben, betreffen minderjährige Kinder. Bei Erwachsenen ist die Geschlechterverteilung sehr eindeutig: 1414 Einreisegestattungen für Frauen stehen 102 für Männer gegenüber.

In der Anfrage wollte FPÖ-Abgeordneter Hannes Amesbauer ursprünglich auch erfragen, wie viele von den Einreisegestattungen die Steiermark betreffen. Dazu heißt es in der Antwort von Minister Gerhard Karner (ÖVP): „Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine monokratisch geführte Behörde. Daher ist eine Untergliederung auf einzelne Bundesländer nicht möglich.“ Aus Bevölkerungsdaten ist abzulesen, dass die Zahl der Syrer seit 2022 in der Steiermark von 6498 auf 7127 Personen angestiegen ist.