Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag eines Vorarlbergers auf Prüfung der politisch umstrittenen Kreditregeln mangels Aussicht auf Erfolg abgelehnt. Es ging dabei um die 2022 erlassene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung), gegen die vor allem die ÖVP seit Monaten mobil macht. Indirekte Unterstützung durch den VfGH erhält die Volkspartei aber nicht – vorerst nicht.

Der Antragsteller hatte sich an das Höchstgericht gewandt, da ihm die Bank einen Kredit in der Höhe von 180.000 Euro verweigert hatte. An Eigenmitteln waren 30.000 Euro vorhanden. Die monatliche Rate wäre bei rund 900 Euro gelegen und die Schuldendienstquote bei 50 Prozent des Einkommens. Gemäß der KIM-Verordnung wurde der Kreditantrag deshalb abgelehnt, da die Quote maximal bei 40 Prozent liegen darf.

Verordnung rechtmäßig erlassen

Aus Sicht des Antragstellers verstoße die Verordnung gegen das Bankwesengesetz, wonach die Vergabe nur eingeschränkt werden dürfe, wenn systemische Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen von Immobilien mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität vorliegen. Dies sei nicht (mehr) der Fall, so der Antragsteller.

Der VfGH sieht dies anders. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe die Verordnung entsprechend dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren erlassen und sich dabei auch auf eine Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums sowie ein Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank gestützt. „Aus beidem geht hervor, dass die Voraussetzungen für eine Verordnung zum Zeitpunkt von deren Erlassung (2022) vorlagen bzw. nach wie vor vorliegen“, heißt es nun vom Höchstgericht.

Auch Felbermayr regt Überarbeitung an

Allerdings fügt der VfGH auch an: „Die Finanzmarktaufsicht ist im Übrigen verpflichtet, die Maßnahmen in Zukunft daraufhin zu prüfen, ob sie weiterhin notwendig sind, und sie gegebenenfalls anzupassen oder aufzuheben.“ Dies sieht unter anderem auch der Finanzminister so. Erst am Dienstag sagte Magnus Brunner (ÖVP) zur APA: „Die Zinsentwicklung ist eine andere, die wirtschaftliche Situation ist eine andere und die Finanzmarkt-Stabilität ist nicht gefährdet.“ Auch die türkis-schwarzen Landeschefs trommeln regelmäßig gegen die Verordnung.

Im November hatte aber auch Wifo-Chef Gabriel Felbermayr eine Überarbeitung angeregt. In der ORF-Pressestunde hatte er gesagt, die Verordnung solle „evaluiert“ werden, da es in der Baubranche einen Einbruch gebe. Bei der FMA-Aufsichtskonferenz schlug der Ökonom kürzlich vor, statt den 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens absolute Eurobeträge heranzuziehen. Das Regelwerk, so Felbermayr, sei wichtig, er gebe aber zu bedenken, dass sich die Krise in der Baubranche längerfristig negativ auswirken könnte – auch mit Blick auf die grüne Transformation der Wirtschaft.