Dass die Bundesregierung per Ministerratsbeschluss Einbürgerungen tätigen kann, ist anachronistisch. Diese gesetzliche Möglichkeit stammt noch aus einer Zeit, in der das Staatsverständnis ein völlig anderes war. Bei Subventionen, Asylbescheiden, Steuerabsetzbeträgen oder dem Hochschulzugang käme heute niemand auf die Idee, die Regierung mit einem derartigen „Daumen rauf, Daumen runter“-Mandat auszustatten.