Aus Sicht von Medienrechtsexperten wie Stefan Schoeller war die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in dieser Form längst überfällig. Bisher konnten Teilnehmer eines Shitstorms unter Verweis auf ihre Rolle als kleines Rädchen auf die anderen zeigen, und der in seinem Ruf Geschädigte musste sich die Täter zusammensuchen. Hinzu kam das Risiko, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben, wenn der Schädiger mittellos war.