Vor dem OGH landete unlängst der Fall eines Kärntner Polizisten, dem auf Facebook mitsamt Video zu Unrecht unterstellt worden war, bei seinem Einsatz gegen eine Demonstration gegen Corona-Maßnahmen 2021 gewalttätig geworden zu sein. Das Shitstorm-Opfer machte selbst Hunderte Personen ausfindig, die das entsprechende Posting geteilt hatten – mitsamt den Worten: „Lasst das Gesicht dieses Polizisten um die Welt gehen.“ Das Urteil des OGH vom 26. April 2024 (6 Ob 210/23k) schafft eine Klarstellung, dass bei Shitstorms der Gesamtschaden (der erst durch alle Postings gemeinsam verursacht wird), grundsätzlich auch von einem einzelnen Poster zur Gänze eingefordert werden kann, der sich im Regress dann das Geld von den anderen Postern zurückholen kann. Das Urteil wirft einige Fragen auf, wie die Medienrechtsexperten Harald Günther und Stefan Lausegger betonen. Die wichtigsten Erkenntnisse aus Ihrer Expertise:
- Kommentar: Wo die Meinungsfreiheit endet