Seit 1. Juni gilt in Klagenfurt eine Verordnung, die den Vermietern von E-Scootern und deren Kunden ein klares Regelwerk vorgibt. Ein solches war notwendig, da es verstärkt zu Beschwerden über falsch abgestellte E-Scooter und gefährliche Situationen, insbesondere in der Innenstadt, gekommen ist. Die wichtigsten Punkte umfassen mit Tafeln gekennzeichneten Abstellflächen innerhalb des Ringes, Verbotszonen außerhalb des Ringes, Tempolimits und Verteilungshöchstzahlen. „Die nun geltende E-Scooter Verordnung schafft strengere Regeln für Verleiher-Firmen und deren Kunden. Damit verbessert sich die Ordnung und Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen. In der Innenstadt gibt es zudem nun auch eigene Flächen, auf denen die E-Scooter abgestellt werden müssen“, so Verkehrsstadträtin Sandra Wassermann (FPÖ).

Sandra Wassermann vor einer der gekennzeichneten Abstellflächen
Sandra Wassermann vor einer der gekennzeichneten Abstellflächen © Büro Wassermann

Um das Problem von „wildparkenden“ E-Scootern einzudämmen, wurden innerhalb des Ringes 24 Abstellflächen markiert, die nun zu nutzen sind. Diese befinden sich am St. Veiter Ring, in der Waaggasse, in der Theatergasse, in der Ursulinengasse, in der Herrengasse, in der Bahnhofstraße, am Jacques-Lemans-Platz, am Neuen Platz, in der Wiesbadener Straße, am Heiligengeistplatz, in der Dr.-Herrmann-Gasse, in der 8.-Mai-Straße, in der Paradeisergasse, in der Adlergasse, in der Lidmanskygasse, in der Karfreitstraße, in der Paulitschgasse, in der 10.-Oktober-Straße und in der Lichtenfelsgasse.

Übersicht über die Abstellflächen in der Stadt Klagenfurt
Übersicht über die Abstellflächen in der Stadt Klagenfurt © KK

Außerhalb des Ringes gilt ein Abstellverbot für E-Scooter in folgenden Bereichen: in Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Kurzparkzonen (ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen), in öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen, vor Bauwerken und Einrichtungen kultureller Bedeutung, auf Gehsteigen mit einer Breite von weniger als 2,5 Meter, auf Gehsteigen mit einer Breite von mehr als 2,5 Meter (wenn keine Restbreite von zumindest 2 Meter verbleibt), auf Radwegen sowie auf Geh- und Radwegen, in Fahrradabstellanlagen, im Haltestellenbereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen) sowie auf Flächen mit taktilem Leitsystem.

Beschränkung der Geschwindigkeit

Um Schnellfahrer einzubremsen gilt in Fußgängerzonen für E-Scooter eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 8 km/h, im übrigen Stadtgebiet von 20 km/h. Falsch geparkte Roller müssen vom jeweiligen Vermieter nach eingegangener Meldung unverzüglich abgeholt beziehungsweise rechtskonform abgestellt werden. Auch die Anzahl von Verleih-E-Scootern ist nun begrenzt. Pro Vermieter sind maximal 200 Roller erlaubt, davon mindestens 30 Stück im Bereich Viktring. Halten Vermieter beziehungsweise Kunden die Regeln nicht ein, drohen Verwaltungsstrafen.

Falsch abgestellte E-Scooter können auf der Homepage der Stadt Klagenfurt auf www.klagenfurt.at/escooter gemeldet werden.

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