Achtlos abgestellte oder zu schnell fahrende E-Scooter sorgen in Klagenfurt immer wieder für Ärger. „Um eine Verbesserung der Situation zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Fraktionen unter dem Vorsitz von Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück eingesetzt. Gemeinsam mit Stadtverwaltung, Ordnungsamt, Polizei und auch unter Einbeziehung des ÖZIV und dem Blinden- und Sehbehindertenverband ist in den letzten Monaten eine straßenpolizeiliche Verordnung erarbeitet worden“, berichtet Verkehrsstadträtin Sandra Wassermann (FPÖ). Diese konnte in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Dienstag mehrheitlich beschlossen werden und tritt mit 1. Juni in Kraft. Die gewerbliche Vermietung von E-Scootern ist darin genau geregelt.
„Wir haben uns mit anderen Städten abgestimmt und das Beste von allen Verordnungen für Klagenfurt herausgeholt. Den E-Scooter-Vermietern geben wir klare Regeln vor und verbessern damit die Verkehrssicherheit“, so Wassermann. Die wichtigsten Punkte der Verordnung betreffen eine Verteilungshöchstzahl, vordefinierte Abstellflächen- und -verbotszonen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Maximal 200 Scooter in Klagenfurt
Konkret dürfen pro Vermieter im Stadtgebiet nur noch maximal 200 E-Scooter aufgestellt werden, davon mindestens 30 Stück im Bereich Viktring. Neu sind auch gekennzeichnete Abstellflächen, welche die Fahrer der elektrischen Roller künftig innerhalb der Ringe nützen müssen. Die Vermieter haben für entsprechende technische Vorkehrungen zu sorgen, um diese Bestimmung sicherzustellen. Pro Standort dürfen insgesamt maximal 15 E-Scooter abgestellt werden. Auch außerhalb des Rings gelten strengere Regeln. In Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Kurzparkzonen, in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen, vor Bauwerken und Einrichtungen kultureller Bedeutung, auf Geh- und Radwegen, in Fahrradabstellanlagen, im Bushaltestellenbereich und auf Flächen mit taktilem Leitsystem heißt es: E-Scooter abstellen verboten.
Fahren in Fußgängerzonen erlaubt
„Das Durchhaltevermögen hat sich ausgezahlt, denn wir können mit der neuen Verordnung wichtige Verbesserungen herbeiführen, insbesondere auch für den Stadtteil Viktring“, sagt Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück (SPÖ). Festgeschrieben sind nun auch Ausstattung und Geschwindigkeit. Die elektrischen Klein- und Miniroller selbst müssen mit leicht bedienbaren Blinkern ausgestattet sein und über einen Ständer verfügen. In Fußgängerzonen gilt für sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 8 km/h, im übrigen Stadtgebiet von maximal 20 km/h. Vermieter müssen künftig falsch abgestellte E-Scooter binnen zwei Stunden nach erfolgter Meldung abholen. Passiert dies nicht, kann die Behörde die Entfernung veranlassen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der neuen Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar.