Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) teilte am Donnerstag im Landtag mit, dass die Gemeindeaufsicht die Verfügung, mit der der Vertrag des Klagenfurter Magistratsdirektors Peter Jost auf unbestimmte Zeit verlängert wurde, für nichtig erklärt hat. Bürgermeister Christian Scheider (TK) hatte die umstrittenste Entscheidung seiner zweiten Amtszeit am 20. Dezember 2022 im Alleingang getroffen – und seitdem verteidigt. Gegenüber der politischen Konkurrenz, der Gemeindeaufsicht und den Medien. Jetzt gibt er sich geschlagen: „Ich nehme den Bescheid der Gemeindeaufsicht zur Kenntnis“, sagte er am Freitag, 15. Dezember. Juristen hätten ihm eine Berufung nahegelegt, „doch aufgrund der Beschlusslage habe ich mich dagegen entschieden“. Am 5. Dezember wurde Jost vom Gemeinderat mit Jahresende als Magistratsdirektor abberufen. Derzeit ist er vom Dienst freigestellt – bei vollen Bezügen. 

Das Landesverwaltungsgericht wird der Bescheid trotzdem beschäftigen: Jost will Parteistellung begehren, nachdem ihm die Gemeindeaufsicht diese verwehrt hatte, wie sein Anwalt Michael Dietrich erklärt. Inhaltlich bestätige der Bescheid, „dass die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Dienstvertrag bestehen bleiben“. Es geht um viel Geld: Auf Grundlage seines Bruttogehalts und dem im Dienstvertrag festgelegten frühesten Dienstende am 31. Dezember 2026 könnten sich für Jost Entgeltansprüche von mehr als 663.000 Euro ergeben – kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen nicht mitgedacht. „Wir werden zivilrechtlich nicht gegen den Bürgermeister als Person vorgehen, denn er ist Repräsentant der Stadt“, sagt Dietrich. Allerdings werde sich die Stadt überlegen müssen, ob sie einen etwaigen finanziellen Schaden nicht bei Scheider regressiert.

Rechtliche Schritte für Sommer „traurig“

Eine andere Auffassung vertritt Michael Sommer, Anwalt der Stadt: „Wir haben die Stellungnahme eines Verfassungsjuristen eingeholt. Es gibt den Spruch im Bescheid, der die Verlängerung für nichtig erklärt.“ Dieser Spruch greife auf den Dienstvertrag durch – er sei damit nichtig – und binde die Zivilgerichte. „Jost hat ab 1. Jänner 2024 keine Ansprüche, außer seiner Pension. Er hätte den Vorschlag, den ich ihm vor seiner Abberufung unterbreitet habe, annehmen sollen: von sich aus die Auflösung seines Dienstvertrages per 31. Dezember 2023 anzubieten. Damit hätte er erhobenen Hauptes seinen Dienst beenden können.“ Dass Jost nun rechtliche Schritte ergreifen wolle, findet Sommer traurig.

Wer im Recht ist, wird ein Zivilgericht klären müssen. Dort steht man sich bereits in anderer Sache gegenüber. Jost fordert die Nachzahlung von Zuschlägen für 1249 Überstunden, insgesamt 56.550 Euro, von der Stadt. Er bekam seine Überstunden, gemäß einer Anweisung des Bürgermeisters aus dem Jahr 2014, nämlich 1:1 anstatt mit üblichen Zuschlägen ausbezahlt. Zusätzlich zu einer Funktionszulage, die notwendige Mehrleistungen bereits abdeckt.