Beim Klagenfurter Landesverwaltungsgericht saß man sich am Montag bei einem Termin gegenüber. Thema: die geplante Billa-Filiale in Ossiach. Anrainer – darunter auch Gregor Krappinger, Hotelier und Unternehmer (Restaurant und Nahversorger) sowie ehemaliger ÖVP-Vizebürgermeister und Gemeinderat – hatten Beschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen den positiven Baubescheid der Gemeinde Ossiach für einen Billa nahe dem Ossiacher See. Auf der anderen Seite im Gericht: Bürgermeister Gernot Prinz samt Rechtsanwalt sowie die Vertretung des Rewe-Konzerns.
Harte Verhandlung wegen Billa in Ossiach
Die Beschwerdeführer sehen Mängel und Verfehlungen beim Baugenehmigungsverfahren. Der die Verhandlung führende Richter ging mit keiner der Parteien zimperlich um. Penibel wurden die rechtliche Beständigkeit und Substanz der Argumente beider Seiten geprüft, Ungenauigkeiten in Aussagen auch getadelt.
Ruhig wurde es auf der Seite von Gemeinde und Billa, als ein Gutachten unter anderem zum Themenbereich „Oberflächenwässer und deren Ableitung“ beim Projekt während der Verhandlung nicht auffindbar war. Der Richter fragte: „Herr Bürgermeister, haben Sie einen Bescheid hinausgegeben, ohne eine Prüfung zu machen?“
Verstoß gegen Bauvorschriften?
Man habe die Unterlagen wohl an die zuständige Behörde geschickt, deshalb seien sie nicht da, meinte Prinz. Nicht nur der „Wasserhaushalt“ rund um den Bau wie die gesetzlich vorgeschriebene Versickerung von Regenwässern auf Eigengrund des Supermarktes, sondern auch das Thema Brandschutz kritisierten die Beschwerdeführenden im Bauverfahren als nicht den Vorschriften gemäß abgearbeitet. Den Brandschutz sehen die Anwälte der Bürger sowie ein Gutachter als prinzipiell nicht ausreichend, die rechtliche Vertretung von Billa und Gemeinde bezweifelte daraufhin die Kompetenz des Gutachters, der das unter Vorlage seiner Tätigkeitsbereiches zurückwies.
Beim Wasser argumentierte die Seite der Bürger mit einem schriftlichen Vermerk des betreffenden Gutachters, er habe keine Prüfung der Bereiche Abwasserbeseitigung und Beseitigung der Niederschlagswässer vorgenommen.
Auch der Parkplatz beim geplanten Billa war Thema: Für die Bürger und deren Anwälte ist klar: Er ist nicht widmungskonform – also auch ein Grund, eine Baubewilligung nicht zu erteilen. Denn der Parkplatz sei nicht öffentlich, weil eben Kundenparkplätze nicht für alle Personen benützbar sind. „Die geplante Schrankenanlage wurde ja schon zurückgezogen“, entgegnete man seitens der Supermarktbetreiber. 24 Stunden, sieben Tage die Woche, sei der Parkplatz von allen benutzbar. „Und es soll ja auch eine Parkraumbewirtschaftung kommen.“ Nachfrage des Richters: „Kostenpflichtig?“ Antwort von Billa: „Ja. Kostenpflichtig.“ Mitarbeiterparkplätze seien keine vorgesehen. Die Sicht der Rechtsvertretung der Gemeinde dazu: „Auch wenn Kunden für eine gewisse Zeit parken, ist die Öffentlichkeit gegeben.“
Aktueller Stand der Dinge bei der Billa-Filiale: Ein Betriebsstättengenehmigungsverfahren läuft noch an der Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirchen. In diesem fehlt ein Gutachten, damit es eine Entscheidung geben kann. Als die Verhandlung beendet war, äußerte sich Gernot Prinz noch im Verhandlungsraum und meinte, man müsse wohl auch verstehen, dass eine Gemeinde einen Nahversorger brauche.
Wie es nun weitergeht, entscheidet der Richter. Das Urteil ergeht zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich.