Am Dienstag sind am Landesgericht Klagenfurt zwei Geschäftsführer einer Securityfirma zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Ihnen wurde Datenverarbeitungsmissbrauch im großen Stil vorgeworfen. Sie waren geständig, Hunderte Mitarbeiter nicht korrekt angemeldet und so die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) um 1,2 Millionen Euro geschädigt zu haben. Eine mitangeklagte Büroangestellte wurde im Zweifel freigesprochen.
Die Angeklagten hätten zugegeben, Stundenaufzeichnungen bewusst manipuliert und nicht abgerechnete Stunden unter anderem mit Kilometergeld abgegolten zu haben, so die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Michaela Sanin. Fünf ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens, die als Zeugen aussagten, wollten von diesen Manipulationen nichts bemerkt haben. Nur ein Mitarbeiter, der von 2014 bis 2019 im Unternehmen angestellt war, bezeichnete das firmeninterne Geschehen als „chaotisch“. Für alle anderen sei der Betrieb ordnungsgemäß geführt worden.
Als Zeugin war auch eine Finanzinspektorin geladen, die eine Betriebsprüfung in der Securityfirma durchgeführt hatte. Insgesamt waren sieben Mitarbeiter vier Monate lang mit der Aufbereitung der Unterlagen während dieser Betriebsprüfung beschäftigt: „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass alle ausbezahlten Kilometer in Wirklichkeit geleistete Stunden waren, die nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Deshalb haben wir diese zur Gänze als abgabenpflichtig deklariert. Es gab kein einziges Projekt, das korrekt abgerechnet wurde.“
1,2 Millionen Euro Schaden
Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger, der die entstandene Schadenshöhe ursprünglich auf über zwei Millionen Euro eingeschätzt hatte, berichtigte sein Erstgutachten durch eine Neuberechnung um rund eine halbe Million Euro zugunsten der Securityfirma. Auch vor Gericht musste er zusätzlich noch einige Berechnungsfehler eingestehen, weshalb der Schöffensenat von einer Schadenssumme in Höhe von 1,2 Millionen Euro ausging.
Staatsanwältin Doris Wieser fasste in ihrem Schlussplädoyer zusammen, dass der ursprüngliche Firmengründer auch noch lange nach dem Verkauf der Firma hinter den Kulissen die Fäden zog. „So etwas nennt man faktischer Geschäftsführer“, erklärte sie, „auch alle Zeugen sagten aus, dass Sie letztlich für Entscheidungen zuständig waren, wie beispielsweise Gehaltserhöhungen. Alle betrachteten Sie als Chef“. Seinen Nachfolger hätte er auf das spezielle System, in dem Stunden auf Kilometergelder umgebucht wurden, eingeschult und dieser hätte ab 2017 damit weitergemacht.
Der Verteidiger der beiden Angeklagten, Ferdinand Lanker, versuchte die Lebensumstände seiner Mandanten verständlich zu machen. Der Zweitangeklagte hätte weiterhin Einblick in die Firma gehabt, da er auch mit seinem Privathaus für das Unternehmen haftete und demnach über die finanzielle Situation der Firma Bescheid wissen wollte: „Die Bank hätte dem neuen Geschäftsführer nie einen Kredit gegeben, wenn mein Mandant nicht für 700.000 Euro gehaftet hätte.“
Den Vorwurf, dass es teilweise Anmeldungen von Personen gegeben hätte, die überhaupt nie für das Unternehmen gearbeitet hätten, versuchte er abzuschwächen. In dieser Branche sei es schwierig, Mitarbeiter zu bekommen. Wenn diese nur geringfügig arbeiten wollten, um nebenbei Arbeitslosengeld beziehen zu können, oder jemand anderen als Empfänger des Geldes angeben wollten, damit beispielsweise keine Alimente gezahlt werden müssen, dann habe die Firma darauf Rücksicht genommen, um überhaupt jemanden zu bekommen. Konkret sprach er von acht Personen über einen Zeitraum von zehn Jahren, die angemeldet wurden, aber nicht gearbeitet hätten.
Mildes Urteil erbeten
Die beiden angeklagten Geschäftsführer, die bisher unbescholten waren, hatten vor dem Ausspruch ein mildes Urteil erbeten, um weiterhin arbeiten zu können. So sollen die Quoten aus dem Insolvenzverfahren (knapp 100.000 Euro jährlich) weiterhin beglichen und der Betrieb fortgeführt werden. Gegen den Verband wurde eine Geldbuße in Höhe von 4000 Euro (80 Tagessätze zu je 50 Euro) ausgesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, vonseiten der Verteidigung wurde eine dreitägige Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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