Am Dienstag wird am Landesgericht Klagenfurt der Schöffenprozess gegen den Gründer, den Geschäftsführer und eine Büroangestellte einer Securityfirma fortgesetzt. Bis 15.30 Uhr soll verhandelt werden.

Skirennen, Konzerte, GTI, Kirchtag. So gut wie immer, wenn in Kärnten etwas los war, hat sich eine heimische Securityfirma vor Ort um die Sicherheit gekümmert. Die drei Angeklagten sollen zwischen 2014 und 2021 Abgaben an die Österreichische Gesundheitskasse in Höhe von zwei Millionen Euro hinterzogen haben.

Die Masche war nicht sonderlich kompliziert. Mitarbeiter wurden geringfügig beschäftigt. Jene Arbeit, die die erlaubten 48 Arbeitsstunden im Monat überschritten hat, wurde in Form von Kilometergeld ausgezahlt oder einfach in darauffolgende Monate übertragen. Teilweise wurden sogar Angehörige der Mitarbeiter ohne deren Wissen geringfügig angemeldet, um mehr Geld steuerbegünstigt auszahlen zu können. „Wir hätten sonst keine Mitarbeiter bekommen. Die Klientel in unserer Branche ist nicht leicht zu handhaben. Die wollen nicht angemeldet werden“, sagte der Geschäftsführer bei dem Prozessauftakt im Februar. Offenbar, weil so weitere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld bezogen werden konnten.

Elektriker, Maschinenschlosser, Friseurin

Im Sommer 2021 gab es bei der Firma erstmals eine Hausdurchsuchung. Die verrechneten Kilometer gingen daraufhin um 90 Prozent zurück. Die Ermittler konnten nicht einen Auftrag finden, der korrekt abgerechnet wurde. Ein Jahr darauf wurde Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen wurde über einen Entschuldungsplan fortgeführt. Vor Gericht zeigten sich die beiden Angeklagten teilweise geständig. Die Mitarbeiterin nicht. Sie habe nicht gewusst, dass die Stundenabrechnungen manipuliert gewesen seien. Als gelernte Elektriker, Maschinenschlosser und Friseurin hätten sie von Betriebswirtschaft und Lohnverrechnung nicht viel Ahnung gehabt. Auch nicht von Computern. Deshalb wurden die Stundenabrechnungen handschriftlich gemacht – und manipuliert.

Wie die Staatsanwaltschaft vorrechnete, hat sich das Unternehmen so rund 23.000 Euro monatlich erspart. Bis zu 150 geringfügige Angestellte hatte man zum Teil. „Man ist in gewisser Weise erpressbar von den Mitarbeitern. Wenn man es einmal falsch macht, kommt man in eine Abhängigkeit“, sagte der Firmengründer in seiner Zeugenaussage. Verantwortlich sei er nur bis zum Jahr 2016 gewesen, danach hatte er keine geschäftsführenden Tätigkeiten mehr ausgeübt. Ab diesem Zeitpunkt war er als Berater und Einsatzleiter vor Ort tätig und hat dafür über eine neue Firma Honorarnoten an seine ehemalige Firma gestellt. In Höhe von rund 10.000 Euro monatlich. Zum Vergleich: Der Geschäftsführer verdiente zu dieser Zeit rund 2500 Euro netto.

„Geld in Kuverts abgesackelt“

Häufig wurden Mitarbeiter in bar bezahlt. Das sei in der Branche üblich, hieß es. Teilweise sei ein Bankmitarbeiter einen halben Tag lang damit beschäftigt gewesen, Geld in Kuverts „abzusackeln“. Bis das Geldinstitut diese Zusammenarbeit aufgrund des Zeitaufwandes irgendwann verwehrte. „Es war kein Schwarzgeld, aber viele Mitarbeiter hatten oft nicht einen Euro dabei und kein Geld für Essen. Wir mussten ihnen das Geld in bar und oft auch im Voraus geben“, sieht der Firmengründer auch seine Belegschaft für die Situation verantwortlich.

Heute sollen weitere Zeugen gehört werden.