Seit 1. März kann die Polizei bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug von Rasern vorläufig beschlagnahmen. In Wien und in Tirol mussten die ersten Raser ihre Fahrzeuge abgeben. Laut Innenministerium – die Apa beruft sich darauf – wurde auch in Kärnten eine Beschlagnahme durchgeführt. Wenige Stunden später rudert man zurück: Man sei einem Irrtum aufgesessen.
Hans Peter Mailänder, stellvertretender Leiter der Landesverkehrspolizei in Kärnten, teilte auf Anfrage der Kleinen Zeitung mit, dass es in Kärnten bislang zu keiner Beschlagnahme eines Raserautos gekommen sei. „Es gab einen systembedingten Irrtum“, sagte Mailänder. Dieser hätte nur das Bundesland Kärnten betroffen. Alle anderen Daten des Innenministeriums seien aber richtig gewesen. Beim ersten beschlagnahmten Raserauto in Kärnten handelte es sich also um eine Nachrichten-Ente.