Seit 1. März kann die Polizei von Rasern bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug beschlagnahmen. In Wien musste jetzt der erste Verkehrsteilnehmer „mit Bleifuß“ seinen Pkw abgeben, berichtete die Landespolizeidirektion am Dienstag. Der Mann soll bereits am Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel im Bezirk Josefstadt mit bis zu 114 km/h unterwegs gewesen sein.
Neue Novelle der StVO
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das vom Verkehrs- und Klimaschutzministerium auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind“, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.
Jener Raser (28), der nun in der Nacht auf Montag am Gürtel beamtshandelt wurde, musste sich nicht nur vorläufig von seinem Führerschein verabschieden, sondern auch von seinem Auto. Er wird wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt.
„Dichtes Auffahren und akute Fahrstreifenwechsel“
„Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch“, schilderte Polizeisprecher Philipp Haßlinger den Hergang. „Ein Pkw wurde mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz gemessen.“ Der Lenker soll zudem „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben“, so der Sprecher weiter.
Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt worden sei, erfolgte auch die vorläufige Beschlagnahmung des Wagens. Es soll sich um einen PS-starken VW Scirocco handeln.
Was jetzt mit dem Auto passiert
Von der MA 48 wurde das Auto verwahrt. Auf dem „überwachten und abgesperrten“ Gelände in Simmering, wie es vonseiten der Abteilung heißt. Dort kommen auch alle abgeschleppten Autos hin. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde - also die Polizei - muss nun innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob das Auto versteigert wird oder nicht. Eine Versteigerung ist bei extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern vorgesehen. Konkret bedeutet das: Wenn eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets vorliegt und dem Lenker die Lenkberechtigung innerhalb der letzten vier Jahre wegen gefährlichen Tempoüberschreitungen entzogen wurde (zum Beispiel über 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder Beteiligung an unerlaubten Straßenrennen), dann wird das Auto versteigert.
Liegt eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets vor, dann wird das Auto gleich versteigert. Vom Erlös der Versteigerung gehen 70 Prozent an den Verkehrssicherheitsfonds und der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft.
Wenn das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehört, kommt es statt zur Versteigerung zur Verhängung eines Lenkverbots.