Mit der Einvernahme eines neuen Angeklagten ist am Dienstag der EXW-Großprozess am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden. Der 24-jährige Kärntner hatte sich bisher auf Bali aufgehalten und sich im September der Justiz gestellt. Vor Richterin Claudia Bandion-Ortner zeigte er sich voll geständig. Am Nachmittag sagte ein Beamter des Bundeskriminalamtes aus und präsentierte die Ergebnisse seiner Transaktionsanalysen.
„Mein Mandant hat gerade einmal eine Hauptschulausbildung, der große Mister Kryptoinventor ist er nicht“, leitete einer der beiden Verteidiger des neuen Angeklagten die Einvernahme des 24-jährigen Mitgründers von EXW ein. Dieser bekannte sich zu allen Anklagepunkten schuldig und rollte die komplexe Geschichte des mutmaßlichen Betruges noch einmal aus seiner Sicht auf.
„Hat in meinem Kopf keinen Sinn ergeben“
Demnach sei die Firma nicht mit Betrugsabsicht gegründet worden. Er bestritt damit auch die Zeugenaussage der Ex-Lebensgefährtin des Hauptangeklagten, die angab, dass bei der Gründung davon gesprochen wurde, man wolle noch „ein letztes Ding“ machen, um damit ausgesorgt zu haben. Ungefähr ein halbes Jahr nach der Gründung von EXW seien ihm Zweifel gekommen. „In meinem Kopf haben dann viele Sachen keinen Sinn ergeben“, so der Klagenfurter. Er habe noch etwa ein halbes Jahr mit dem Wissen, dass die Machenschaften nicht mehr sauber gewesen waren, weitergearbeitet und erst im Frühjahr 2020 die Firma verlassen.
„Ist Ihnen das nicht seltsam vorgekommen, dass man das Geld in so großem Stil ausgibt?“, wollte Richterin Bandion-Ortner wissen. „Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht, ich habe gesehen, es kommt Geld rein“, so der Angeklagte. Hätte man die Einnahmen mit den Ausgaben verglichen, wäre das rechnerisch aber nicht logisch gewesen. In Thailand habe er schließlich den Hauptangeklagten zu Unstimmigkeiten in der Preisgestaltung des EXW-Tokens befragt. „Für mich war das seltsam und ein erstes Anzeichen, dass der Preis des Tokens nach eigenem Befinden angepasst wird.“ Zu den Aussagen anderer Zeugen und Angeklagter über diverse Bargeldübergaben, die unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen, machte er ebenfalls Angaben. Demnach seien neben 250.000 Euro, die in Wien übergeben worden sein sollen, auch 230.000 Euro in einem Plastiksack in Lienz abgeholt worden.
Chatnachrichten gezeigt
Zudem habe es regelmäßige Bargeldbehebungen von größeren Beträgen in Zusammenhang mit Coin Zone gegeben, einem EXW-Subunternehmen, über das eingezahltes Geld in Kryptowährung gewechselt worden war. In Chatnachrichten mit dem ebenfalls angeklagten Geschäftsführer der Coin Zone, die im Gerichtssaal gezeigt wurden, hieß es, dass die Finanzmarktaufsicht bei diversen Transaktionen „nix finden“ solle. Der 48-jährige Klagenfurter sagte dazu aus, es sei ihm wichtig gewesen, dass alles nachvollziehbar und transparent sei und dass er deshalb diese Anweisungen zu den Transaktionen gegeben hatte. Seine ausführliche Einvernahme ist für Mittwoch geplant.
Als Zeuge sagte am Dienstag kurzfristig ein Beamter des Bundeskriminalamtes (BKA) aus, der seine Analyse von diversen Kryptotransaktionen präsentierte. „Es war nicht wirklich der Wille da, dass man Leute damit bedient“, sagte der BKA-Mann, denn die Transaktionen seien über sogenannte Bitcoin-Mixer gelaufen, die üblicherweise für Geldwäsche verwendet würden. Weitere Einvernahmen zu Transaktionsanalysen von Experten des Landeskriminalamtes sind für Dezember geplant. Im Dezember soll außerdem die Einvernahme des Hauptangeklagten fortgesetzt werden, der nach den Aussagen seiner Ex-Lebensgefährtin vor zwei Wochen überraschend ein Geständnis abgelegt hatte.
Im Großprozess um die Kryptoinvestmentfirma EXW stehen nun neun Angeklagte wegen gewerbsmäßig schweren Betruges, Geldwäsche, Pyramidenspiels und krimineller Vereinigung vor einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt. Sie sollen rund 40.000 Opfer um mindestens 17,6 Mio. Euro betrogen haben, die Gesamtschadenssumme könnte aber noch weit höher liegen.