Die in Einkaufsstraßen alljährlich angebrachte Weihnachtsbeleuchtung ist in der Adventszeit nicht mehr wegzudenken. Für Mieter einer Wohnung gelten dabei gesonderte Vorschriften, denn wer es mit der Weihnachtsbeleuchtung übertreibt, der kann schnell Probleme mit dem Vermieter oder den Nachbarn bekommen.
Sofern der Schmuck und die Beleuchtung im Inneren der Mietwohnung verbleiben, hat der Mieter grundsätzlich freie Hand in der Gestaltung. Wer jedoch die Außenteile, die Fassade oder das Dach des Wohnhauses mit Lichterketten oder Ähnlichem behängt, muss dem Vermieter diese Installation vorab melden und er muss dieser auch zustimmen. Ohne Einverständnis des Vermieters ist vor „wesentlichen Veränderungen“ der Fassade abzuraten.
Grelle und aufdringliche Leuchtobjekte können auch Verdruss bei Nachbarn verursachen. Fühlt man sich durch Installationen belästigt, kann man beim Bezirksgericht auf Unterlassung klagen. Empfehlenswert wäre es deshalb zuerst immer, mit dem Vermieter und den Nachbarn abzuklären welche Beleuchtung angebracht wird.
Im Hinterkopf sollte man auch immer die in die Höhe schnellende Stromrechnung haben, die zusätzliche Dauerbeleuchtungen in der Adventzeit verursachen können.