Es ist die Nachricht, auf die Mieter seit Langem gewartet haben: Mietverträge sind nun endlich gebührenfrei. Diese Befreiung von der Vergebührung gilt für Verträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen werden. Der Nationalrat hatte in der letzten Sitzung vor der Nationalratswahl am 15. Oktober für das Aus der Mietvertragsgebühr gestimmt.
Mit dem Aus für die bei Mietvertragsabschluss fällig werdende Einmalzahlung fällt eine seit den Zeiten Maria Theresias eingehobene Gebühr. Da diese vertraglich meist auf die Mieter überwälzt wurde, sparen sich diese beim Abschluss eines Mietvertrages ab jetzt unnötige Kosten.
Schätzungen zufolge zahlten die Mieter pro Jahr etwa 50 Millionen Euro ans Finanzamt. Die Abschaffung der Mietvertragsgebühr betrifft Wohnungen in Mehrparteienhäusern, vermietete Eigentumswohnungen, aber auch Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Sämtliche schriftliche Mietverträge bzw. die Verlängerung von schriftlichen Mietverträgen, die vor dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, unterliegen noch der Gebührenpflicht. Für gewerblich genutzte Objekte wie Geschäftslokale gilt die Mietvertragsgebühr allerdings weiterhin.