Für viele Mieter ist die Rückgabe der Wohnung neben dem eigentlichen Umzug die größte Herausforderung. Unterschiedliche Vorstellungen von Vermieter und Mieter über den Zustand der Wohnung, können zu langwierigen Diskussionen führen. Mit der Beachtung folgender Hinweise kann die Rückgabe dennoch gut gemeistert werden.

Laut Gesetz muss die Wohnung wie angemietet, abzüglich der gewöhnlichen Abnutzung, zurück gestellt werden. Um diesen Zustand im Rückgabezeitpunkt zu dokumentieren, empfiehlt sich die Verwendung eines Rückgabeprotokolls. Bei der Übergabe kann man sich von einer Person des Vertrauens, sei es ein Familienmitglied oder ein guter Freund, begleiten lassen. Zudem sollte der Zustand der Wohnung durch Fotos klar dokumentier werden.

Manche Vermieter legen den ausziehenden Mietern eigene Rückgabeprotokolle vor. Diese sollten gewissenhaftdurchgelesen werden, da solche Rückgabeprotokolle häufig Verzichtsklauseln enthalten, die es der ausziehenden Mietpartei erschweren oder gar unmöglich machen, weitere Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen. Zu beachten ist auch: Zu einer Unterschrift eines solchen Protokolls sollte man sich niemals zwingen lassen.