Das Mietanbot ist ein verbindliches Angebot an den Vermieter, eine Wohnung zu den im Text angegebenen Bedingung anzumieten. Wer ein Mietanbot unterschreibt, gibt eine bindende Erklärung ab, die Wohnung zu einem bestimmten Mietzins anmieten zu wollen. Das Anbot sollte unbedingt befristet werden. Denn ab Abgabe des Anbots entscheidet nur mehr der Vermieter, ob er auf Basis dieses Mietanbots einen Mietvertrag abschließen will oder nicht.
Das Mietanbot soll folgenden Mindestinhalt aufweisen: Objekt und Adresse, Name der Vertragsparteien, Art der Miete (Haupt- oder Untermietvertrag), die zu vereinbarende Mietdauer, der zu vereinbarende Mietzins (am besten aufgegliedert nach Hauptmietzins, Betriebskosten, Heizkosten und Umsatzsteuer) und die Nutzfläche der Wohnung samt deren Ausstattung.
Trotzdem sind das manchmal zu wenige Inhalte, weil es noch weitere Nebenbedingungen geben kann. Zur Absicherung sollten demnach alle für die Anmietung relevanten Zusagen, Bedingungen und Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich im Mietanbot oder in einem Zusatzblatt zum Mietanbot angeführt werden, wie z. B. Weitergaberecht, Benützungsrecht des Gartens, Recht auf Tierhaltung, Investitionsablösen, Mietzinsvorauszahlung oder Kaution.