Eine Mietwohnung ist grundsätzlich so an den Vermieter rückzustellen, wie sie angemietet wurde. Gewöhnliche Abnützungs- und Gebrauchsspuren muss sich der Vermieter gefallen lassen - wann die Grenze zu einer übermäßigen Abnützung überschritten wurde, ist in der Praxis nicht immer einfach zu beurteilen. Klassische Fälle von Gebrauchsspuren, die durch normales Wohnverhalten entstanden sind, wären zum Beispiel Schatten, die sich rund um Möbel oder Bilder an den Wänden bilden.
Die Wohnung und ein allenfalls vorhandenes Kellerabteil sind jedenfalls von allen persönlichen Fahrnissen zu räumen. Das Objekt ist somit leer von persönlichen Gegenständen und besenrein zurückzugeben. Besenrein bedeutet, dass eine Grundreinigung vorzunehmen ist.
Um den Zustand bei Rückgabe nachweisen zu können, wird die Anfertigung eines schriftlichen Übergabe- protokolls samt Fotos und die Mitnahme von Zeugen empfohlen. Die Übergabe selbst findet in der Regel im Rahmen einer gemeinsamen Begehung der Wohnung mit dem Hauptmieter und dem Vermieter bzw. einem Mitarbeiter der Hausverwaltung statt. Im Zuge dessen sind alle Wohnungsschlüssel, auch selbst nachgemachte, zurückzugeben.