Wir sind eine kleine Siedlung im Ortsgebiet an der unmittelbar (wenige Meter) eine Rinder-Weide angrenzt. Dort weiden Kühe. Aufgrund der vielen Kuhglocken (50% der Kühe haben Glocken umgehängt) werden wir und unsere Schulkinder tagsüber in der Ruhe beim Lernen und nachts bei der notwendigen Erholung im Schlaf sehr beeinträchtigt. Der Landwirt zeigt sich nicht kooperativ. Unsere Fragen lauteten: Besteht landwirtschaftlich eine Notwendigkeit grundsätzlich Kuhglocken zu verwenden? Wie kann man sich dagegen wehren?
Henrik Gießauf, Rechtsanwalt: Neben allfälligen zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen begeht eine Verwaltungsübertretung, wer gegen die Bestimmung des § 3b Abs 1 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes (StLSG) verstößt, wonach HalterInnen oder VerwahrerInnen von Tieren diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren haben, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Eine derartige Gesetzesverletzung hat der UVS Steiermark in seiner Entscheidung 30.3-33/2011 vom 29.5.2012 durch das Halten von Tieren mit Kuhglocken in einem zumindest teilweise verbauten Gebiet festgestellt.
Weder eine traditionelle Besonderheit von Kuhglocken noch eine allfällig behauptete beruhigende Wirkung derselben auf die Herde rechtfertigen derartige unzumutbare nächtliche Ruhestörungen anrainender dritter Personen. Bei einer eingezäunten Weide, die allseitig leicht einsehbar ist, besteht aus Sicht des UVS auch kein wie immer gearteter Grund Rinder mit einer Glocke zu versehen.
Kuhglocken sind im Allgemeinen eher auf praktisch unbewohnten Almen mit wesentlich größerem Weidegebiet für die Tiere vorherrschend. Auf Basis Ihrer Schilderungen sollten Sie sich daher wahlweise mit einer verwaltungsbehördlichen Anzeige und/oder zivilrechtlichen Unterlassungsschritten zur Wehr setzen!