Prinzipiell ist ein Haushaltsversicherung nach Erfahrung der Konsumentenschützer unbedingt zu empfehlen. Sie schützt nicht nur den Hausrat gegen Gefahren wie zum Beispiel Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch, sondern enthält auch eine Privathaftpflichtversicherung. Diese schützt vor Haftungen des täglichen Lebens, die existenzbedrohend sein können zum Beispiel durch einen verschuldeten Ski- oder Fahrradunfall.

Der Vergleich zahlt sich aus

Die Produkte sind zwar im Kernbereich ähnlich, im Detail jedoch recht unterschiedlich. Holen Sie daher vor Abschluss des Vertrages mehrere Angebote ein und achten Sie auf eine gute Beratung. Lassen Sie sich unbekannte Begriffe (wie zum Beispiel "Versicherung von grober Fahrlässigkeit") erklären und fragen Sie nach Leistungsübersichten. Diese erleichtern den Vergleich verschiedener Produkte.

Versicherungsbedarf prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr gewünschter Versicherungsbedarf ausreichend abgedeckt ist (zum Beispiel erhöhte Haftungsgrenzen für Bargeld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände, große Glasflächen,
Wintergarten und Dachverglasungen, Kunststoffscheiben wie zum Beispiel Duschkabine, Ceran-, bzw. Induktionskochfeld, Fahrräder, E-Bikes, Aquarium, Wasserbett, Spielgeräte, Rasenroboter, etc.

Grob fahrlässig verursachte Schäden

Es ist sinnvoll, auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitzuversichern. Denn ist dies nicht der Fall und wird zum Beispiel ein Wohnungsbrand grob fahrlässig herbeigeführt, bekommen Sie von der Versicherung Ihren Schaden nicht ersetzt (die Abgrenzung zur leichten Fahrlässigkeit ist oft schwierig). Viele Versicherungen decken grobe Fahrlässigkeit mit ab, zum Teil aber nur gegen Aufpreis. Achten Sie dabei auf die vereinbarte Höhe der von der Versicherung zu erbringenden Leistung. Diese kann bis zu 100 Prozent des Schadens betragen, kann allerdings auch mit einer maximalen Schadensleistung begrenzt sein. Vergleichen ist hier besonders wichtig.

Wertgegenstände

Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, bis zu welcher Höhe und unter welchen Auflagen Wertgegenstände versichert sind. Bei Wertgegenständen, wie zum Beispiel Bargeld oder Schmuck, sollte man unbedingt darauf achten, dass es je nach Aufbewahrungsort (zum Beispiel freiliegend, in Möbel oder im Safe beziehungsweise Geldschrank) unterschiedliche Entschädigungsgrenzen gibt, die bei Bedarf gegen Aufpreis erhöht werden können.

Fahrräder und E-Bikes

Auch für den Diebstahl Ihres Fahrrades (bei vielen Versicherungen auch Ihres E-Bikes) aus dem Wohnhaus, den Nebenräumen oder dem versicherten Grundstück kommen die meisten Haushaltsversicherungen auf. Achten Sie jedoch darauf, dass das Fahrrad nach den üblichen Versicherungsbedingungen in Gemeinschaftsräumen (Fahrradkeller, Stiegenhaus) und am versicherten Grundstück nur dann versichert ist, wenn es abgesperrt ist. Außerdem gibt es zumeist Wertgrenzen, sodass bei besonders teuren Fahrrädern diese nicht zur Gänze ersetzt werden. 
E-Bikes gelten bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt als Fahrräder im Sinne der Straßenverkehrsordnung und sind somit im Rahmen der Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung gedeckt. 

Prämie sparen

Die Versicherer bieten eine Vielzahl recht unterschiedlicher Rabatte an. Verhandeln zahlt sich daher immer aus. Für lange Laufzeiten (zum Beispiel 10-Jahresvertrag), gibt es meistens 20 Prozent Rabatt auf die Jahresprämie (Dauerrabatt). Diese sind allerdings im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung zumeist zurückzuzahlen, wobei die Höhe der Rückzahlung mit längerer tatsächlicher Laufzeit sinken muss. Fragen Sie im Falle des Versicherungswechsels den Folgeversicherer also vor dem Wechsel, ob dieser den Dauerrabatt übernimmt. Rabatte gibt es unter gewissen Voraussetzungen übrigens auch dann, wenn die Wohnung über Sicherheitstüren oder eine Alarmanlage verfügt. Wer im Schadensfall einen Selbstbehalt in Kauf nimmt (zum Beispiel 100 Euro), kann zusätzlich Prämie sparen. Erkundigen Sie sich bei der Versicherung nach der günstigsten Zahlweise. Zumeist ist dies die Zahlung mit Bankeinzug, weil dabei viele Versicherungen auf Zuschläge bei unterjähriger Zahlung verzichten. Ist dies nicht der Fall, kommt die jährliche Zahlung günstiger als die monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung.