Die Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers. Bezahlt wird sie einmalig, nur bei einem erfolgreichen Abschluss. Handelt es sich um einen Mietvertrag, wird der Betrag in einer bestimmten Anzahl von Monatsmieten angegeben. Je nach Mietverhältnis darf die Provision bis zu zwei Monatsmieten nicht übersteigen.
Die Kaution wird zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Sie dient als eine Art Versicherung für Schäden, die der Mieter verursacht. Gewöhnliche Abnutzungen dürfen dem Mieter hingegen nicht angelastet werden.
Die Ablöse ist wie die Provision eine einmalige Zahlung. Zu leisten ist diese entweder an den Vormieter oder an den Vermieter bei Vertragsabschluss.
Die Miete bzw. der Mietzins ist jener Betrag, den der Mieter dem Vermieter für die Nutzung von Wohnraum schuldet. Der Bruttomietzins setzt sich aus dem Nettomietzins und den Betriebskosten zusammen.
Die Betriebskosten sind jene Kosten, die den Eigentümern durch den Betrieb eines Gebäudes entstehen, beispielsweise Müllgebühren. Kosten durch die Instandhaltung des Objektes, wie etwa Reparaturen am Haus, dürfen nicht auf den Mieter abgewälzt werden.
Über den Richtwertmietzins wird die Höhe des maximal zulässigen Mietzinses sowie alles, was an Betriebskosten verrechnet werden kann, geregelt. Dieser wird je nach Größe, Ausstattung, Lage der konkreten Wohnung gesondert berechnet.
Mit den Ausstattungskategorien A, B, C und D werden die Höchstgrenzen für Mieten festgelegt. Für die Einordnung sind der Zustand der Wohnung, das Vorhandensein von Küchen, Bad und WC sowie die Größe der Wohnung ausschlaggebend.