Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem z. B. das Eigentum an einem Grundstück (samt Immobilie), aber auch Wohnungseigentum, Hypotheken, ein Pfand- oder Baurecht festgehalten werden. Es wird von den Bezirksgerichten geführt und ist öffentlich einsehbar.
Der Einheitswert bezeichnet den Wert von einem Grundstück und der Gebäude darauf. Festgelegt wird er vom Finanzamt. Der Einheitswert diente bis zur Steuerreform 2015/2016 als Basis zur Errechnung der Grunderwerbsteuer. Jetzt wird sie bis auf wenige Ausnahmen vom Grundwert errechnet, der sich am Verkehrswert anlehnt – welcher höher ausfällt als der Einheitswert.
Der Grundwert lehnt sich an den Verkehrswert an und ist die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei allen unentgeltlichen Grundstücksübertragungen.
Unter Verkehrswert versteht man den Preis, den man unter normalen Umständen für die Veräußerung einer Sache (in unserem Fall eine Liegenschaft) erzielen kann.
Eine Liegenschaft ist, einfach gesagt, ein Grundstück mit oder ohne Bebauung. Genauer: Sie ist ein unbewegliches Sachgut – werden bewegliche Elemente (z. B. Ziegel) mit einem Grundstück verbunden, werden sie auch zum unbeweglichen Sachgut und Teil der Liegenschaft.
Die Wohnfläche ist die gesamte Bodenfläche, welche die Wohnung oder das Haus anzubieten hat, in Summe. Flächen außerhalb, wie etwa Keller oder Abstellraum, zählen nicht dazu.
Die Nutzfläche ist die Fläche, die entsprechend der Zweckbestimmung genutzt werden kann. Verkehrsflächen (Treppenräume, Aufzüge, Flure) und Funktionsflächen (Heizungsraum, Maschinenräume) zählen nicht dazu.