Jede dritte Person ab 65 Jahren lebt in Österreich allein. 2020 gab es 3.988.000 Privathaushalte, davon 2.346.000 Einfamilien- und 56.000 Mehrfamilienhaushalte, berichtete die Statistik Austria. Insgesamt 1.506.000 Menschen lebten allein. "Der Trend zu Einpersonenhaushalten hält an. Seit Mitte der 1980er-Jahre hat sich die Zahl nahezu verdoppelt", so Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas. Insgesamt lebe mehr als jede sechste Person in Privathaushalten allein.
Weiters wurden auf Basis der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 80.000 Nichtfamilien-Mehrpersonenhaushalte wie Wohngemeinschaften verzeichnet. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung in Privathaushalten lebten 79,4 Prozent der Bevölkerung im Verband der Kernfamilie, 17,2 Prozent allein und 3,4 Prozent in anderen Formen des Zusammenlebens. Die Zahl der Privathaushalte stieg von 1985 bis 2020 um 42,4 Prozent von 2.801.000 auf 3.988.000, die Bevölkerung in Privathaushalten nahm jedoch nur um 17,2 Prozent zu (1985: 7.481.000; 2020: 8.766.000). Die größere Zahl der Haushalte geht somit im Wesentlichen auf eine fast Verdoppelung der Einpersonenhaushalte zurück (plus 96 Prozent). Der Anteil der Alleinlebenden erhöhte sich im selben Zeitraum von 10,3 auf 17,2 Prozent, und während 1985 ein Haushalt noch durchschnittlich 2,67 Personen zählte, waren es 2020 nur noch 2,20.
Vier von fünf leben mit Kernfamilie zusammen
Über alle Altersgruppen hinweg lebten knapp vier von fünf Menschen (6.963.000, 79,4 Prozent) mit einer Partnerin oder einem Partner, als Elternteil oder Kind im Verband der Kernfamilie zusammen, bei den bis 24-Jährigen sogar 94,7 Prozent, die meisten davon (90,9 Prozent) noch als Kind mit einem oder beiden Elternteilen und erst 3,8 Prozent in einer selbst gegründeten Familie. Die Zeit des Zusammenlebens als Elternteil mit Kindern konzentrierte sich vor allem auf die Altersgruppen von 35 bis 54 Jahren. In höherem Alter leben immer mehr Menschen alleine: Ein Drittel (542.000 bzw. 33,1 Prozent) der Personen ab 65 Jahren wohnte zum Erhebungszeitpunkt - oft bedingt durch Trennung oder Tod des Partners bzw. der Partnerin - ohne weitere Personen im Haushalt.