Der größte Kostenfaktor für jede Mietpartei ist der Mietzins. Er prägt über die komplette Zeit des Mietverhältnisses die persönliche Ausgabensituation wesentlich. Die Miete (also der Gesamtmietzins) setzt sich üblicherweise aus folgenden Bestandteilen zusammen: dem Nettomietzins, plus Betriebskostenanteil und plus Umsatzsteuer.
Wenn Möbel mitvermietet werden, kann auch dafür noch eine Inventarmiete samt Umsatzsteuer verlangt werden. Kommt das Mietrechtsgesetz nicht zur Anwendung, ist der Vermieter in den meisten Fällen berechtigt einen frei vereinbarten Hauptmietzins einzufordern.
Im Bereich des Mietrechtsgesetzes sind die Mieten streng geregelt und werden grob gesprochen nach Kategoriemietzins, Richtwertmietzins oder angemessenem Mietzins unterteilt.
Bei Neuabschluss eines Mietvertrages kann der Vermieter, wenn er nicht einen angemessenen Mietzins verlangen darf, meist den Richtwertmietzins vereinbaren. Dieser wird basierend auf dem Richtwert nach Richtwertgesetz unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen immer konkret für das einzelne Mietobjekt errechnet.