Die Auswahl der ersten eigenen Wohnung ist eine wichtige Entscheidung im Leben. Neben Fragen wie „Wo soll die Wohnung sein?“, „Wie viel darf sie kosten?“ oder „Welche Ansprüche stelle ich an sie?“ stellt sich auch die Frage, ob man sich eine Wohnung für sich allein oder gemeinsam mit dem Partner oder mit Bekannten in einer Wohngemeinschaft nehmen soll.

Natürlich kann man alleine Mieter oder Mieterin werden, dann haftet man auch alleine für die Mietzinse und die sonstigen Forderungen des Vermieters. Insbesondere junge Erwachsene oder Studierende überlegen oft, eine Wohngemeinschaft zu bilden.

Hauptmieter

In einer Wohngemeinschaft erklären sich mehrere Personen bereit, gemeinsam und freiwillig miteinander in einer Wohnung zu wohnen, wobei allgemeine Räume wie WC, Küche und Bad gemeinschaftlich genutzt werden. Daneben wird meist jeder Person ein eigener Raum für die Privatsphäre zur Verfügung gestellt. Eine Wohngemeinschaft kann dadurch begründet werden, dass auf der Mieterseite mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag abschließen oder eine Person Hauptmieter wird und alle anderen Untermieter sind.

Wird der Vertrag von allen Beteiligten als gleichberechtigten Mitmietern unterzeichnet, haften diese dann auch solidarisch für die Miete. Alle Mitunterzeichner des Vertrages haben die gleichen Rechte und Pflichten.