1. Ein bisschen Schimmel ist nicht so schlimm
Stimmt nicht. Schimmel sollte rasch entfernt werden, weil eine hohe Konzentration von Pilzsporen in der Luft die Gesundheit gefährdet – Müdigkeit, Migräne, Hautekzeme, Augentränen, Niesen, Schnupfen, Husten und sogar Asthma bronchiale sind möglich.
2. Schimmel verschwindet von selbst
Leider nein, Schimmel muss immer entfernt werden. Wenn die Flächen klein und erst seit kurzem oberflächlich befallen sind, kann Schimmel selbst entfernt werden, zum Beispiel wenn eine Zimmerecke, Fensterlaibung oder Badezimmerfugen betroffen sind. Bei großflächigen und lange bestehenden Schimmelflecken ist es besser, Professionisten arbeiten zu lassen, weil der Schimmel dann auch im Putz, in der Wand oder im Boden steckt und auch dort entfernt werden muss.
3. Essig hilft gegen Schimmel
Normaler Haushaltsessig hilft nicht gegen Schimmel, er kann im Gegenteil auf kalkhaltigem Untergrund sogar Nahrung für Schimmel bieten. Das günstigste Hausmittel ist, Schimmel mit Spiritus aus dem Bau- oder Drogeriefachhandel zu besprühen. Alternativen sind 70- bis 80-prozentiger Ethylalkohol (Weingeist) oder 3- bis 6-prozentiges Wasserstoffperoxid.
4. Schimmel kommt nicht wieder
Schimmel kann immer wieder kommen, denn Schimmelsporen sind immer in der Luft – finden sie an Oberflächen die geeignete Feuchtigkeit und Nahrung, dann bildet sich Schimmel. Daher ist es wichtig die Ursache zu beheben. Schimmelgefahr besteht zum Beispiel an schlecht gedämmten Außenwänden bei gleichzeitig hoher Luftfeuchtigkeit oder wenn Möbel zu nahe an Außenwänden stehen und die Luft dahinter nicht zirkulieren kann. Auch in schlecht gelüfteten Badezimmern und kalten Fensternischen kann sich leicht Schimmel bilden.
5. Hohe Luftfeuchtigkeit ist gesund
Das stimmt ab einer Luftfeuchtigkeit von 60 Prozent nicht mehr, denn dann können sich Schimmelsporen und Milben gut vermehren und bei gleichzeitig hoher Raumtemperatur wird der Kreislauf stark belastet. Die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 30 und 55 Prozent liegen. Unter 30 Prozent trocknen im Winter die Schleimhäute aus und Viren können sich besser vermehren. Die Feuchtigkeit lässt sich mit einem Hygrometer messen, das bereits ab etwa 10 Euro erhältlich ist. Sobald das Hygrometer mehr als 60 Prozent anzeigt, ist Lüften angesagt.
6. Bei Regen und Nebel lüften, bringt Feuchtigkeit ins Haus
Das stimmt in der kalten Jahreszeit nicht. Luft kann beim Erwärmen Feuchtigkeit aufnehmen. Wenn also beim Lüften die Außenluft kühler ist als die Innenluft, kann durch Lüften die Feuchtigkeit im Raum gesenkt werden, auch wenn es draußen nieselt, regnet oder nebelig ist.
7. Im Sommer lüften, trocknet feuchte Keller aus
Das trifft nur für das Lüften bei Nacht zu. Wenn im Sommer tagsüber gelüftet wird und warme Luft in kühle Keller strömt, wird dadurch die Luftfeuchtigkeit noch erhöht. Feuchte Keller daher im Sommer nur nachts lüften und im Winter kontrolliert tagsüber.
8. Neue, gedämmte und sanierte Häuser schimmeln nicht
Falsch! Herrscht in einer Wohnung zu lange hohe Luftfeuchtigkeit, beginnt es irgendwann zu schimmeln. Im Neubau kann nach dem Einzug durch hohe Baufeuchte Schimmel entstehen. Außerdem sind in Neubauten und sanierten Altbauten Fenster und Fugen dicht, sodass die Lüftungsgewohnheiten umgestellt werden müssen und öfter gelüftet werden muss.
9. Kippen hält den Schimmel fern
Genau das Gegenteil ist der Fall! Beim Kippen dauert es sehr lange, bis die Luft ausgetauscht wird, zugleich kühlt die Wand über dem Fenster stark ab – es besteht Schimmelgefahr, weil an der kalten Wand die Luftfeuchtigkeit kondensieren kann. Besser ist es, in der Heizperiode mehrmals täglich bei Bedarf kurz quer- oder stoßzulüften, wir geben Ihnen in unserem Infoblatt Tipps zum richtigen Lüften.
10. Nur ja nicht dem Vermieter sagen, dass es schimmelt
Großflächiger Schimmelbefall oder trotz Lüften wiederkehrender Schimmel kann Wasserschäden oder Baumängel als Ursache haben. Daher ist der Hausverwaltung bzw. dem/der VermieterIn unverzüglich schriftlich Bescheid zu geben. Wichtig: Fotos machen und mehrmals am Tag die Luftfeuchtigkeit protokollieren. Wenn keine Reaktion kommt ist es besser, sich bei MietsrechtsexpertInnen Hilfe zu holen.