Ich habe bei einer Balkontür, deren Einbau ich selbst bezahlt habe, einen Austausch eines Verschleißteiles durchführen lassen und sodann der Hausverwaltung die Rechnung übermittelt. Nun heißt es, dass derartige Kosten von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht übernommen werden. Stimmt das wirklich?
ANTWORT: Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erklärt: Fenster und Balkontüren stellen allgemeine Teile der Liegenschaft dar, da sie Teil der Außenhaut sind. Derartige Aufträge sind durch die Eigentümergemeinschaft zu vergeben. Wenn einzelne Miteigentümer Aufwendungen für Fenster oder Balkontüren machen, müssen sie nachweisen, dass diese Arbeiten auch notwendig waren. Die Wartung ist allerdings nicht Sache der Eigentümergemeinschaft, sondern Sache jedes einzelnen Miteigentümers. Möglicherweise wurde die Refundierung von Verschleißteilen aus diesem Grund abgelehnt. Grundsätzlich sollte die Hausverwaltung über Mängel informiert und aufgefordert werden, die Behebung dieser Mängel zu beauftragen. Eigenmächtige Beauftragungen bergen immer das Risiko, ob der Nachweis der Voraussetzungen für die Refundierung vorliegt.