Morgen tritt die neue Arbeitszeitregelung in Kraft. Was ändert sich jetzt?

Konkret werden die Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit erweitert. Weiterhin gilt in Österreich eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, acht Stunden pro Tag. Selbst mit Überstunden konnte bisher maximal 50 Stunden die Woche oder zehn Stunden pro Tag gearbeitet werden. 60 Stunden die Woche oder zwölf Stunden pro Tag durfte nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden. Nun wird die Höchstarbeitszeit auf diese Werte angehoben, man braucht keine Ausnahme mehr.

Die Gewerkschaft spricht vom 12-Stunden-Tag und die Wirtschaft sagt, das sei ein Märchen. Was stimmt denn jetzt?

Die Wahrheit liegt hier in der Mitte. Die neue Regelung ermöglicht über einen gewissen Zeitraum den 12-Stunden-Tag. Allerdings kann nicht die Rede davon sein, dass nun immer 12 Stunden am Tag gearbeitet wird. Das verhindert schon die EU-Vorgabe, nach der innerhalb von 17 Wochen im Schnitt nur 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf.

Kann mein Chef von mir verlangen, dass ich zwölf Stunden arbeite?

Das Gesetz ist hier sehr eindeutig. „Es steht den Arbeitnehmern frei, Überstunden ... ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn ... die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden ... überschritten wird.“ Das Unternehmen kann seine Mitarbeiter nicht zur elften und zwölften Stunde zwingen.

Besteht nicht die Gefahr, dass die, die ablehnen, abgebaut werden?

Das wenden Kritiker stets ein und verweisen auf das Abhängigkeitsverhältnis der Dienstnehmer. Das erschwere das Neinsagen erheblich, wird eingewendet. Doch das Gesetz sieht ein Diskriminierungsverbot vor. Sollte jemand gekündigt werden, weil er die elfte und zwölfte Stunde abgelehnt hat, kann der Betroffene die Kündigung anfechten. Dabei besteht Beweisumkehr, der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es andere Gründe gibt. Der mögliche Schadensersatz gibt dem Betroffenen natürlich nicht den Job zurück.

Was ist mit Gleitzeit? Da gab es für die 11. und 12. Stunde bisher Überstundenzuschläge. Bleibt das so?

Hier gehen die Meinungen auseinander. Die Regierung verspricht, dass diese Zuschläge bestehen bleiben. Doch aus dem Gesetz geht das nicht hervor. Da die Höchstarbeitszeit am Tag zwölf Stunden am Tag beträgt, kann Gleitzeit ohne Zuschläge auf zwölf Stunden ausgeweitet werden. Allerdings gibt es auch den Passus, dass bei angeordneten Überstunden auch bei Gleitzeit Zuschläge fällig werden, theoretisch auch bei der neunten Stunde. Hier wird vieles von den Gleitzeitvereinbarungen abhängen.

Wurde nicht auch die Ruhezeit verändert?

Für die meisten ändert sich an der Ruhezeit von elf Stunden nichts. Im Tourismus kann sie allerdings auf acht Stunden reduziert werden, wenn der Arbeitnehmer einen sogenannten geteilten Dienst hat, mit mindestens drei Stunden Unterbrechung. Zusammen sind das auch elf Stunden Ruhe. Doch im Extremfall kann das für eine Kellnerin bedeuten, dass sie von 7 bis 9 Uhr, von 12 bis 14 Uhr und von 18 bis 22 Uhr arbeitet und das ein gesetzeskonformer 8-Stunden-Tag ist.

Was ist noch zu beachten?

Eine Gruppe wird komplett aus dem Arbeitszeitgesetz fallen: Arbeitnehmer mit „maßgeblich selbstständigen Entscheidungsbefugnissen“. Es ist unklar, wer damit wirklich gemeint ist. AK und Gewerkschaft warnen daher davor, Änderungen im Arbeitsvertrag ungeprüft zu unterschreiben.