Der Kreditschutzverband von 1870 meldet für die ersten drei Quartale (vorläufig) in einer Hochrechnung 460 steirische Unternehmensinsolvenzen. "Das ist nach 2016 wiederum der niedrigste Wert über die letzten zehn Jahre", betont KSV-Niederlassungsleiter René Jonke. Die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze lag bei 1651 - ein Rückgang von 40 Prozent im Jahresvergleich. Auch der Schuldenberg der insolventen Unternehmen ging um 57,1 Prozent auf 154 Millionen Euro zurück.
In den ersten neun Monaten des Jahres wurden über 265 steirische Unternehmen Insolvenzverfahren eröffnet und kam es zu insgesamt 195 nichteröffneten Insolvenzverfahren (mangels kostendeckenden Vermögens). Somit wurden 460 Unternehmen insolvent. „War bereits 2016 der niedrigste Wert seit zehn Jahren gegeben, so wird dieser für 2017 wiederum unterboten“, so Jonke.
Die Steiermark verzeichnete damit auch bundesweit den stärksten Rückgang. Im österreichischen Durchschnitt sind die Unternehmensinsolvenzen in den ersten drei Quartalen 2017 um fast fünf Prozent gesunken. Mit Ausnahme von Niederösterreich (plus 14,5 Prozent) verzeichnen alle Bundesländer Rückgänge.
Verschuldung ging zurück
„Betrug die Verschuldung der insolventen Unternehmen im Vorjahr noch durchschnittlich 1,1 Millionen Euro pro eröffnetem Insolvenzverfahren, ist diese Zahl 2017 in der Steiermark auf rund 580.000 Euro gesunken“,sagt Jonke. Auf Branchen umgemünzt, sind unverändert das Gastgewerbe, die Bauwirtschaft und die unternehmensbezogenen Dienstleistungen am stärksten von Insolvenzen betroffen.
„Die Insolvenzzahlen bestätigen den von vielen Unternehmern getragenen Optimismus und den Konjunkturaufschwung. Auch das niedrige Zinsniveau trage zu einer positiven Insolvenzentwicklung bei, so Jonke. „Wir rechnen mit einer gleichbleibenden Entwicklung der Insolvenzzahlen für das letzte Quartal 2017 und erwarten zum Ende des Jahres 2017 für die Steiermark – wie schon 2016 - den niedrigstes Wert an Insolvenzverfahren über die letzten zehn Jahre.“
Deutlich weniger Privatkonkurse
„In den ersten drei Quartalen des Jahres wurden hochgerechnet 368 Konkurse über Private und ehemals Selbständige (Anteil von rd. 41 Prozent) eröffnet, das bedeutet einen Rückgang um 23,5 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016“, berichtet René Jonke.
Die eröffneten Privatkonkurse dienen der Regulierung der Schulden, welche in den ersten neun Monaten 2017 bei insgesamt 64 Millionen Euro lagen. Wenngleich die Gesamtver-schuldung zum Vorjahr um rund 17 Prozent gesunken ist, hat sich die Einzelverschuldung um rund 8,8 Prozent erhöht.
Mit diesem Rückgang liege die Steiermark im Österreichtrend, wobei die Privatkonkursentwicklung zuletzt im Zeichen der zwischenzeitig beschlossenen Novelle zum Privatkonkurs stand, die mit 1. November 2017 in Kraft tritt. "Wahrscheinlich werden die Rückgänge nicht zur Gänze aufgefangen werden können, da viele Schuldner tatsächlich den 1. November 2017 abzuwarten scheinen. Es werden daher die Zahlen 2017 zweifellos um fünf bis zehn Prozent unter denen des Vorjahres zu liegen kommen“, so Jonke.
Eckpunkte der Reform
Die Verkürzung der Abschöpfungsperiode (zur Restschuldbefreiung ohne Zustimmung der Gläubiger) erfolgt nur auf fünf Jahre und nicht auf drei Jahre, wie ursprünglich intendiert. "Dadurch wurde die Bruchlinie dieser Novelle deutlich entschärft", heißt es beim KSV.
Der Zahlungsplan (immerhin das Instrument, über das fast drei Viertel aller Schuldner ihre Schulden loswerden) wurde nicht abgeschafft. Die Schuldner werden also wie schon in der Vergangenheit ihren Gläubigern zumindest das anbieten müssen, was in den nächsten fünf Jahren angemessen verdient und für die Gläubiger gepfändet werden kann. Schon bisher war es möglich, mit Miniquoten (20 oder 30 Euro pro Monat) Schulden mit der Zustimmung der Gläubiger zu regulieren. Dies wird es also auch in Zukunft geben.
Neu geschaffen wurde allerdings ein Einleitungshindernis für das Abschöpfungsverfahren: Mittlerweile erwartet der Gesetzgeber, dass Schuldner schon während des gesamten Verfahrens einer Beschäftigung nachgehen. Und er erwartet auch, dass sie sich während des Abschöpfungsverfahrens um eine solche Beschäftigung bemühen, aus der auch pfändbare Beträge für die Gläubiger erfließen können. Durch diese beiden neuen Bestimmungen ist jedenfalls gewährleistet, dass Schuldner auch weiterhin ihren Gläubigern glaubhafte Anstrengung zeigen und akzeptable Zahlungspläne anbieten werden müssen.
Die Mindestquote ist allerdings aus dem Gesetz entfernt worden, sodass auch Menschen eine Restschuldbefreiung erlangen werden können, die keinerlei Zahlungen leisten können.