Der "Gratis Premium Sehtest" des Brillenverkäufers Pearle war nicht gratis, was den Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf den Plan rief. Der VKI brachte Klage beim Handelsgericht Wien wegen irreführender Geschäftspraktik ein, das Verfahren endete nun mit einem Vergleich: Der Sehtest darf nicht als gratis beworben werden, wenn die Gratisleistung den kostenpflichtigen Erwerb einer Zusatzleistung voraussetzt, so der VKI.
Der Brillenverkäufer hatte argumentiert, dass für den Sehtest tatsächlich nichts verrechnet werde und es sich bei den vom VKI geschilderten Fällen um unglückliche Einzelfälle durch fehlinformiertes Personal handelte. Der VKI führte deshalb sicherheitshalber eine Testbuchung durch, bei welcher ein Pearle-Mitarbeiter ebenfalls die Information erteilte, dass der Sehtest nur beim Kauf einer Brille oder von Kontaktlinsen gratis sei, so der VKI zur Vorgeschichte.
"Produkte und Dienstleistungen, die als gratis bezeichnet werden, dürfen auch nichts kosten. Diese vermeintliche Selbstverständlichkeit wird in der Praxis leider nicht immer gelebt", so VKI-Juristin Barbara Bauer am Dienstag in einer Aussendung.