Sollen die Händler den 2G-Nachweis bzw. den Grünen Pass ihrer Kunden kontrollieren, bevor diese überhaupt das Geschäft betreten? Soll also jeder einzelne Kunde – außer, es geht um den täglich Bedarf für Lebensmittel bzw. um Apotheken – kontrolliert werden? Von den Händlern selbst?
In Salzburg hat das die Landesbehörde ab Jänner so verfügt. Und die Wirtschaft hat zähneknirschend zugestimmt, um einen weiteren Lockdown zu verhindern, wie es heißt.
Auch in Kärnten rät die Sparte Handel in der Wirtschaftskammer ihren Mitgliedern dazu, sagt Spartenobmann Raimund Haberl. „In der Gastronomie ist das selbstverständlich. Und in anderen Ländern. Auch, wenn die Händler (parallel zur Exekutive) laut Bundesverordnung nur Stichproben durchführen müssen, so würden wir uns wünschen, dass sie die Kunden vor dem Geschäft kontrollieren. Das stärkt unsere Verhandlungsposition“, so Haberl. Auf großen Flächen würde das nur mit Security-Personal funktionieren, in kleinen Shops wäre es einfacher. Aus dem Referat von Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) heißt es hingegen, man wolle den Händlern „das aus derzeitiger Sicht nicht aufbürden“, Eintrittskontrollen seien „nicht deren Aufgabe“.