Piercingstudios, Beisl-Besitzer, Private: Vor allem Kleinunternehmer hatte der Staat mit der Möglichkeit der Kreditstundung im Blick, die seit April vorigen Jahres all jenen gewährt werden musste, deren „angemessener Lebensunterhalt bzw. der angemessene Lebensunterhalt seiner Unterhaltsberechtigten“ gefährdet war. Wegen Corona-bedingter Zwangsschließungen, Auftragslücken, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit. Ein so genanntes Begleitgesetz machte das möglich. Zweimal wurde es sogar verlängert.
Mit 31. Jänner sind die Corona-Stundungen, für die – im Gegensatz zu „normalen“ Stundungen – keine Gebühr verrechnet werden durfte, ausgelaufen. Zuletzt waren noch sechs Milliarden Euro im gesetzlichen Moratorium gestundet, über private Vereinbarungen waren es 7,4 Milliarden.
Banken versprachen "Kulanz"
Die Banken versprachen, kulant vorzugehen. Doch nun verlangen etliche von ihnen die entgangenen Zinsen zurück, die bis zu vier Prozent betragen können. Zur Verhältnismäßigkeit: Der Referenzzinssatz Euribor (für Interbankengeschäfte) beträgt derzeit rund minus 0,5 Prozent. Ob die Banken die aufgelaufenen Sollzinsen verrechnen dürfen, ist strittig. Die Banken sagen ja, die Konsumentenschützer nein. Erstere berufen sich auf die Einhaltung der eingegangenen Vertragspflichten („Pacta sunt servanda“, Verträge sind einzuhalten) und ihr Eigentumsrecht. Letztere vertreten das Argument, dass die (Corona-)Stundung den Kredit nicht verteuern dürfe, hat sie doch gerade den Zweck und das öffentliche Interesse, Kreditausfälle zu vermeiden.
Gesetz lässt viel Auslegungsspielraum
Der Gesetzestext, den Österreich nahezu wortgleich aus Deutschland übernommen hat, lässt Auslegungsspielraum offen: Wie weit geht der „Schutzzweck“ der Maßnahme? Inwieweit darf in die Rechte der Banken eingegriffen werden?
Der Verein für Konsumentenschutz (VKI) hat laut Juristin Petra Leupold bereits eine Verbandsklage eingebracht und rechnet noch im Frühling mit einem erstinstanzlichen Urteil. Gabriele Zgubic, Konsumentenschutz-Expertin bei der Arbeiterkammer, rät im Gespräch mit der Kleinen Zeitung „die Zinsen nur unter Vorbehalt zu zahlen und nach rechtlicher Klärung gegebenenfalls zurückzufordern“. Auf keinen Fall dürfe man Raten einfach aussetzen. Auch das Konsumentenschutz-Ministerium hat Unterstützung in Aussicht gestellt.
"Setz’ ma uns z’samm"
Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Banken in der Wirtschaftskammer, sagt: „Wir haben kein Interesse daran, unsere Kunden in den Schuldturm zu sperren. Die Banken bieten Gespräche an nach dem Motto: Setz’ ma uns z’samm. Aber die Zinsnachforderung sehen wir als rechtlich gedeckt an.“
Bis eine endgültige Entscheidung da ist, wird es dauern – je nachdem, ob die Angelegenheit bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten wird. Oder gar verfassungsrechtlich geklärt werden muss.