Ab heute also zwei Meter Abstand zu allen Kunden (und zum Verkaufspersonal) in jedem Supermarkt (und am Wochenmarkt): Beim Betreten des Gebäudes, beim Obst- und Gemüsemarktplatz (dort, man nach Feierabend eh fast alleine ist), beim Brot und Gebäck sowie an der Wurst- und Fleischtheke, natürlich auch zwischen all den Regalschluchten - in den weniger belebten Gängen und den anderen. Und ja, auch an der Kasse. Immer zwei Meter Abstand. Mindestens. Sonst setzt es Strafen, wie der Villacher Stadtpolizeikommandant Erich Londer sagt: Nach einer Ermahnung ein Organstrafmandat in der Höhe von 50 Euro - oder alternativ auch eine Anzeige. Selbstverständlich würden FFP2-Maskenpflicht und Abstandhalten kontrolliert.
Anders als in öffentlichen Verkehrsmitteln sieht die 3. Covid-Notmaßnahmenverordnung vom 21. Jänner für Super- und Lebensmittelmärkte keine Ausnahme vor. In Bussen, Zügen, Straßenbahnen und U-Bahnen reicht bekanntlich das Tragen der FFP2-Maske, sobald aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die einzige Ausnahme für Supermärkte: Zwischen zwei Gängen (!) darf der Mindestabstand unterschritten werden. Denn die Regale gelten als "Trennwände", selbst wenn sie schmal gebaut sind. "Beim Warten an der Kassa oder am Markt ist der Abstand allerdings einzuhalten", hält das Gesundheitsministerium nachdrücklich fest.
Man darf bezweifeln, dass Verfasser solcher Regelungen überhaupt aktive Einkaufserfahrung haben. Schließlich ist es in vielen kleineren wie größeren Geschäften mancherorts unmöglich, zwei Meter Zwischenraum zwischen zwei Personen sicherzustellen. Und selbst dort, wo es möglich wäre - wer trägt denn dafür die Verantwortung, wenn Kunden, ihrerseits aufs Abstandhalten erpicht, in den "Strafraum" anderer eindringen? Wie soll das dann geahndet werden? Und wer misst den Abstand eigentlich (und wie)?
Statt Supermärkte und Diskonter zu deutlich breiteren Gängen und mehr geöffneten Kassen zu verpflichten, wird die blanke Theorie in Verordnungen gegossen.
Ja, es ist sinnvoll, den Mindestabstand zu erhöhen (Österreich verharrte noch beim Babyelefanten, da propagierten andere Länder schon ausgewachsene Tiere wie Rennpferde, Elche oder Rentiere als Abstandsmaß in der Pandemie). Ja, es ist sinnvoll, die Menschen dafür zu sensibilisieren.
Aber wer mit Polizeikontrollen und Strafen droht und Kunden in die Pflicht nehmen will (statt etwa der Supermärkte) erreicht das glatte Gegenteil: Wenn Regeln ohnehin nicht eingehalten werden können, pfeift man ganz drauf. Eine nachdrückliche Empfehlung (der berühmte Appell an die Eigenverantwortung) hätte reichen müssen, die Rohrstaberl-Politik untergräbt in diesem konkreten Anwendungsfall den Glauben an den Sinn auch anderer, sinnvoller Anti-Corona-Maßnahmen.