Die heimischen Taxler wehren sich weiter gegen die geplante Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, sehen sie doch darin den "Todesstoß für Branche". Das neue Regelwerk soll ab 2021 gelten und mehr Wettbewerb sowie flexiblere Preise ermöglichen - Stichwort Uber. Nun holten sich die Taxifahrer rechtliche Unterstützung von einem Rechtsprofessor. Laut diesem benachteiligt das Gesetz klassische Taxis unverhältnismäßig und ist verfassungswidrig.
"Die kürzlich präsentierte Novelle 2020 zum Gelegenheitsverkehrsgesetz schafft innerhalb des bestehenden zusammengeführten Gewerbes zwei unterschiedliche Ausübungsarten mit jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen: einerseits das 'klassische' Taxi, das am Standplatz steht oder durch Heranwinken geordert wird und wo die Preisermittlung zwecks Taxameter passiert, andererseits jenes Taxi, dessen Leistungen im Weg eines Kommunikationsdienstes (also durch Bestellung per App, Telefon etc.) gebucht werden und das weder festgesetzten Tarifen unterliegt noch Fahrpreisanzeiger einsetzt", erklärte Konrad Lachmayer, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud Privatuniversität, am Donnerstag in einer Aussendung der Wirtschaftskammer (WKÖ).
Gefahr von Lohndumping und Preiswucher
Der Jurist sieht in der Novelle die Gefahr von Lohndumping und Preiswucher. Es entfalle eine Beförderungspflicht, und an die Stelle der Tarifbindung trete die Bindung an einen Preiskorridor, der vom Landeshauptmann mittels Verordnung gesetzt werden könne. Sollte kein Mindestpreis festgesetzt werden, sehe der Gesetzesentwurf einen subsidiären Mindestpreis von drei bzw. fünf Euro vor. Werde wiederum kein Höchstpreis festgelegt, könnten für die Kunden Wucherpreise nicht ausgeschlossen werden.
Lachmayer wähnt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Taxis und Mietwagenunternehmen wie Uber oder Bolt. Denn während letztere ihren Fahrpreis frei festsetzen könnten, bleibe das klassische Taxiunternehmen an Tarife gebunden, sei also nicht konkurrenzfähig. "Die geplante Reform des Gelegenheitsverkehrsgesetzes führt zu extremen Wettbewerbsverzerrungen", so der Experte. Die Tarifbindung erweise sich als unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit der klassischen Taxler. Ein weiterer Kritikpunkt: Es gebe keine Übergangsfristen, Taxler hätten somit keine Möglichkeit, entsprechende Kommunikationsinfrastrukturen aufzubauen.
"Falls notwendig, wird die Branche den Gang zum Verfassungsgerichtshof nicht scheuen", drohte Erwin Leitner, Taxi-Obmann in der Wirtschaftskammer.
Am Mittwoch hatte es in Wien eine große Taxi-Demo gegen die neuen Regeln gegeben.