In der am Montag veröffentlichten Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur "Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)" werden die einzelnen Umsatzersätze für die Branchen nun taxativ angeführt. Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes für die Zeit der behördlichen Schließung ist mit 800.000 Euro gedeckelt. Von 20 bis 60 Prozent - so viel erhalten einzelne Branchen, je nach Verderblichkeit und modischer Abhängigkeit der Waren. Als Vergleichswert dient der Umsatz des Vergleichszeitraumes des Vorjahres.
Nur für Dienstleister wie Gastronomie und Hotellerie werden 80 Prozent des Vorjahres-Umsatzes vom Staat gezahlt, für Handelsunternehmen 20, 40 oder 60 Prozent. Kriterien wie viel genau sind der Rohertrag der Branche, mögliche Aufholeffekte und die Verderblichkeit der Ware, erläuterte Finanzminister Gernot Blümel. Die Staffelung sei mit dem Verfassungsdienst abgeklärt.
So erhalten der Sportartikelhandel und der Handel mit Uhren und Schmuck 40 Prozent, der Handel mit Schuhen und Lederwaren 60 Prozent, der Autohandel bekommt 20 Prozent vom Umsatz des Vergleichszeitraumes des Vorjahres. Fixkostenzuschüsse und Kurzarbeit werden nicht abgezogen.
Hier die Detailwerte aus dem Anhang zur entsprechenden Verordnung:
60 Prozent gibt es für ...
- Bekleidung
- Bekleidung an Verkaufsständen
- Schuhe und Lederwaren
- Blumen, Pflanzen und lebende Tiere
40 Prozent gibt es für ...
- Bücher
- Datenverarbeitungsgeräte
- Zeitschriften und Bürobedarf
- Bespielte Ton- und Bildträger
- Fahrräder und Sportartikel
- Spielwaren
- Körperpflegemittel
- Uhren und Schmuck
- Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen
- Antiquitäten und Gebrauchtwaren
- Sonstige Güter an Verkaufsständen
- Textilien
- Metallwaren und Baubedarf
- Vorhänge, Teppiche und Tapeten
- Sonst. Einzelhandel mit Waren verschiedener Art
20 Prozent gibt es für ...
- Handel mit Kraftwagen
- Kraftwagenteile und -zubehör
- Handel und Reparatur von Krafträdern
- Telekommunikationsgeräte
- Unterhaltungselektronik
- Elektr. Haushaltsgeräte
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
Lockdown-Umsatzersatz