Die EU-Kommission hat am Freitag zwar eine erweiterte Form des Fixkostenzuschusses 2 grundsätzlich ermöglicht, mit der Firmen in der Coronakrise mit bis zu drei Millionen Euro geholfen werden kann. Ab Montag beantragbar wird vorerst aber weiter jene Version mit 800.000 Euro sein, hieß es aus dem Finanzministerium. Dort wird an den Details zum 3-Millionen-Fixkostenzuschuss weitergearbeitet.
"Das Programm 'Fixkostenzuschuss Phase 2' ermöglicht es Österreich, Unternehmen bei der Bewältigung ihrer Probleme zu unterstützen", so EU-Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager in der Mitteilung der EU-Kommission. "Wir arbeiten weiterhin eng zusammen mit den Mitgliedstaaten, um praktikable Lösungen zu finden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus gemäß der EU-Vorschriften zu mildern."
Ab Montag kann in Österreich auch der Lockdown-Umsatzersatz für den Handel und weitere Branchen beantragt werden.
"Jetzt geht es an die nationale Umsetzung"
Das ist nach den Worten von Finanzminister Gernot Blümel "auf unseren Druck hin" geschehen. "Jetzt geht es an die nationale Umsetzung", so der ÖVP-Politiker in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Ab Montag können vorerst der Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz bis 800.000 Euro beantragt werden.
"Österreich und Deutschland sind die ersten und einzigen Länder in der EU, die bereits eine Genehmigung für dieses neue Schema (mit der 3-Millionen-Hilfe, Anm.) bekommen haben", betonte Blümel. Er hatte sich ursprünglich einen Wert von 5 Mio. Euro gewünscht. So entstand ein vor allem während des Wien-Wahlkampfs auch über die Medien heftig ausgetragener Streit mit der zuständigen EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager.
Möglich wird die neue Hilfe, weil sie mit dem Artikel 107(3)(b) der Arbeitsweise der EU vereinbar ist, so die EU-Kommission. Hier geht es um Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats. Blümel hatte stets auf den Artikel 107(2)(b) gepocht: Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind. Das Virus könne nichts anderes sein als eine Naturkatastrophe, betonte der Finanzminister stets.
Hilfe vor allem für KMU
Zum Fixkostenzuschuss mit bis zu 800.000 Euro sagte Blümel, dass man damit ab Montag vor allem kleinen und mittleren Unternehmen helfen werde. "Darüber hinaus gibt es für Kleinstunternehmen bis 120.000 Euro Jahresumsatz und 30 Prozent Umsatzausfall die Möglichkeit für Pauschalierungen, wodurch für diese Unternehmen die Beantragung ohne Steuerberater möglich ist." Zudem würden auch "frustrierte Aufwendungen und Abschreibungen" erfasst. Das sei etwa für Reisebüros und Veranstalter eine wichtige Hilfe.
NEOS-Budgetsprecherin Karin Doppelbauer sagte, dass man "Blümel nicht dafür loben braucht", dass ab Montag der Fixkostenzuschuss 2 mit 800.000 Euro beantragt werden kann: "Das hätte man nämlich schon seit 16. September machen können. Das war auch Blümels Wien-Wahlkampf geschuldet", kritisierte die Oppositionspolitikerin gegenüber der APA. "Dafür hat es sehr wohl eine Bewilligung gegeben." Blümel aber habe behauptet, die EU verwehre sich.