Für die nächsten zweieinhalb Wochen, ab kommenden Dienstag bis Sonntag, 6. Dezember, kommt es in Österreich zu einem zweiten Lockdown „wie im Frühling“. Das betrifft neben Schulen und ähnlichen Einrichtungen vor allem den Handel und die persönlichen Dienstleistungen, die nun neben Gastronomie und Freizeitbetrieben ab Dienstag geschlossen halten müssen.
Nur Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs bieten, bleiben weiterhin geöffnet. „Das Homeoffice soll überall gelten, wo dies möglich ist“, betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei der Regierungs-Pressekonferenz am Samstagabend.
Die Regierung wolle „mit den Maßnahmen sicherstellen, dass der Lockdown stark genug wirkt“, so Kurz. „Nur so können wir im Dezember das Land wieder schrittweise hochfahren und das Weihnachtsfest vorsichtig, aber würdig gemeinsam verbringen.“ Man wollte aber „alles tun, um negative Auswirkungen so gut wie möglich abzufedern“.
"Rasch und unbürokratisch helfen"
Für alle betroffenen Unternehmen werde es „rasche und unbürokratische Unterstützung“ geben – so wie „bei den anderen Branchen, die wir vor zwei Wochen schließen mussten“, so Kurz. Er betonte, dass Unternehmen nur dann Anspruch auf Wirtschaftshilfe haben, sofern Mitarbeiter nicht gekündigt werden. Das Instrument der Kurzarbeit werde „in vollem Umfang zur Verfügung gestellt“.
"Hiobsbotschaft für Handel und Beschäftigte"
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nannte die Schließung des Großteils des Handels (mit Ausnahme von Supermärkten, Drogerien, Trafiken, Tankstellen und Banken) eine "Hiobsbotschaft" für Handel und Beschäftigte. „Wir lassen sie nicht allein.“ Man werde auch dem Handel „rasch und unbürokratisch helfen.“
Kogler stellte klar, dass der Handel nicht mit 80 Prozent Umsatzersatz rechnen dürfe, so sie die Gastronomie und Hotels und andere Branchen erhalten, die bereits vor zwei Wochen schließen mussten. Und zwar weil „andere Kalkulationen“ gelten würden: Der Umsatzersatz spiele sich in der Region „etwa in der Region 20, 40 und 60 Prozent“ ab.
Es sei durchaus möglich, dass es zu Überförderungen komme, so Kogler in der Pressekonferenz: „Das Argument der Überförderung mag da oder dort im Einzelfall zutreffen“. Die Begrenzung auf maximal 800.000 Euro stelle sicher, dass „sich große Betriebe und Konzerne nicht als Gewinner fühlen dürfen, das verhindert allein schon Deckel“. Sehr viele würden es nicht sein, „die mehr herausbekommen, als sie es sonst gehabt hätten.“