Das Zivilverfahren um eine Klage des Tiroler Immobilieninvestors Markus Schafferer gegen die prominenten Unternehmer Ronny Pecik und Rene Benko geht am Montag, 9. November, weiter. Statt direkt am Wiener Handelsgericht (HG) wird im nahegelegenen Hilton-Hotel weiterverhandelt, wie ein Gerichtssprecher der APA am Donnerstag sagte. "Wir brauchen wegen Corona größere Räumlichkeiten."
Die vorbereitende Tagsatzung hat schon Anfang September stattgefunden, nun gehe es, ab 8:30 Uhr, mit der Beweisaufnahme respektive Einvernahmen los. Die Kosten für die Anmietung des Raums im Hilton trägt die Republik, also der Steuerzahler, wie der HG-Sprecher auf Nachfrage sagte. So etwas sei auch in der Vergangenheit schon dann und wann vorgekommen.
2007 etwa wurde für den Prozess um den Finanzdienstleister AMIS für 96.000 Euro ein Konferenzsaal im Austria Center angemietet, weil man sich einen großen Andrang von betroffenen Anlegern erwartet hatte - der jedoch ausblieb.
Allein Gerichtsgebühren betragen 1,3 Millionen Euro
Schafferer bzw. sein Unternehmen, die Schafferer Holding, klagt die Unternehmen von Benko und Pecik auf 108 Millionen Euro. Es geht um den Kauf eines s-Immo-Aktienpakets vom russischen Unternehmer Roman Abramovich, bei dem sich der Tiroler Immoinvestor ausgebootet sieht.
Schafferer, Gründer und Hälfteeigentümer der Immobiliengesellschaft Pema, wollte das Aktienpaket nicht alleine kaufen und kam darob mit Pecik, der seit kurzem auch Chef der Immofinanz ist, ins Gespräch. Nach Schafferers Angaben hat er mit Pecik auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen. Doch Pecik machte das Geschäft alleine, am 7. April 2017.
Jetzt fordert Schafferer eine Naturalrestitution der in der Rede stehenden 7,6 Millionen s-Immo-Aktien. Benkos Signa Holding ist deshalb mitbeklagt, weil Benko und Pecik später gemeinsam Anteile an der s Immo zukauften und eine Firma von Pecik mit der Signa Holding verschmolzen wurde. Die bekannte Gesellschaft Benkos, der ebenfalls aus Innsbruck stammt, ist daher die Rechtsnachfolgerin. Benko und Pecik haben die Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Gerichtsgebühren für die Millionenklage betragen in erster Instanz um die 1,3 Millionen Euro, hinzu kommen noch Anwaltskosten und dergleichen. Bei einem Streitwert von mehr als 350.000 Euro machen die Pauschalgebühren in Zivilverfahren erster Instanz 1,2 Prozent des Streitwerts zuzüglich 3.488 Euro aus.